Säule 3a Nachkauf 2026: Lücke 2025 steueroptimiert schliessen bis 31. Dezember

Pillar 3a retroactive buy-in 2026 for Swiss SME owners: fill your 2025 contribution gap before 31 December

Am 1. Januar 2025 trat eine Regelung in Kraft, die in der Schweizer Vorsorgewelt lange gefehlt hatte: der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a. Bis dahin waren verpasste Beitragsjahre steuerlich definitiv verloren. Wer 2023 oder 2024 nichts einbezahlt hatte, schaute in die Röhre. Das hat sich geändert. Seit 2025 lassen sich Lücken gezielt schliessen – wenn die Voraussetzungen stimmen und die Frist gewahrt bleibt.

Der erste konkret nutzbare Nachkauf findet im Jahr 2026 statt. Für KMU-Inhaber und Selbstständige, die 2025 keinen oder nur einen Teilbeitrag geleistet haben, ist der 31. Dezember 2026 die entscheidende Frist.

Was sich geändert hat: Der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a

Die gesetzliche Grundlage steht in Art. 7a BVV3, den der Bundesrat am 6. November 2024 verabschiedet hat. Die Änderung gilt seit dem 1. Januar 2025.

Vor dieser Anpassung waren Beitragslücken in der gebundenen Selbstvorsorge permanent. Kein Nachkauf, keine Kompensation, kein Ausweg. Das neue Recht schafft erstmals die Möglichkeit, ein unvollständig dotiertes Jahr später aufzufüllen. Vorausgesetzt: Die nachfolgend beschriebenen Bedingungen sind in beiden betroffenen Jahren erfüllt.

Wer ist berechtigt und welche Jahre sind massgebend?

Nur Lücken ab dem Jahr 2025 sind nachkaufbar. Das ist keine Kleinigkeit. Wer 2024 oder früher nichts einbezahlt hat, kann diese Jahre nicht mehr korrigieren. Es gibt keine Übergangsregelung, die weiter zurückgreift.

Für einen gültigen Nachkauf müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig vorliegen:

  • Sie verfügen in beiden Jahren – dem Lückenjahr (z.B. 2025) und dem Einzahlungsjahr (z.B. 2026) – über AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
  • Der ordentliche Säule-3a-Beitrag für das laufende Jahr (2026) muss zuerst vollständig einbezahlt worden sein. Dieser Schritt hat absoluten Vorrang.

Für KMU-Inhaber und Selbstständige ist insbesondere die zweite Bedingung praxisrelevant. Die meisten Säule-3a-Stiftungen und Banken prüfen das vor der Verbuchung eines Nachkaufs. Wer die Reihenfolge nicht einhält, riskiert eine Ablehnung oder Umbuchung.

Die erste Gelegenheit: Lücke 2025 im Jahr 2026 schliessen

Hier ist der springende Punkt: Da nur Lücken ab 2025 zählen und das laufende Beitragsjahr zuerst vollständig dotiert sein muss, ist 2026 das frühestmögliche Fenster für einen Nachkauf. Früher geht es schlicht nicht.

Die Frist ist dieselbe wie beim ordentlichen Beitrag: 31. Dezember 2026. Zahlungen, die nach diesem Datum auf dem Säule-3a-Konto eingehen, gelten nicht mehr für das Steuerjahr 2026. Keine Ausnahme, keine Kulanz.

Beitragslimiten: Die massgebenden Beträge für 2025 und 2026

Zwei unterschiedliche Obergrenzen gelten hier nebeneinander – und sie dürfen nicht verwechselt werden.

Ordentliches Jahresmaximum (Personen MIT 2. Säule / BVG-Anschluss)

  • 2024: CHF 7'056
  • 2025: CHF 7'258
  • 2026: CHF 7'258

Selbstständige OHNE 2. Säule ("grosser" Abzug, 2026)

CHF 36'288, höchstens aber 20% des nach AHV-Recht massgebenden Nettoerwerbseinkommens – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Diese Limite gilt für den gesamten Säule-3a-Beitrag des Jahres, nicht separat für den Nachkauf.

Maximaler Nachkaufbetrag für die Lücke 2025 im Jahr 2026

Der Maximalbetrag für den Nachkauf entspricht dem kleinen Maximum des Einzahlungsjahres – also CHF 7'258 (das Maximum 2026). Es kann aber nur die tatsächlich nicht geleistete Lücke des betreffenden Jahres nachgekauft werden.

Rechenbeispiel (Illustration, kein garantiertes Ergebnis): Wer 2025 CHF 4'000 einbezahlt hat, hat eine Beitragslücke von CHF 3'258 (CHF 7'258 minus CHF 4'000). Der Nachkauf darf diesen Betrag nicht übersteigen, auch wenn das Maximum 2026 bei CHF 7'258 liegt. Massgebend ist immer der niedrigere Wert aus: (a) der tatsächlichen Lücke und (b) dem kleinen Maximum des Einzahlungsjahres.

Wer 2025 gar nichts einbezahlt hat, kann 2026 den vollen Betrag von CHF 7'258 als Nachkauf leisten – wenn der ordentliche 2026-Beitrag bereits vollständig entrichtet ist.

Steuerersparnis: Wie Sie den Nutzen beziffern

Säule-3a-Beiträge werden vom AHV-pflichtigen Einkommen auf Bundesebene und vom steuerbaren Einkommen auf kantonaler Ebene abgezogen. Wie gross die konkrete Ersparnis ausfällt, hängt von Ihrem Kanton und Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Illustratives Rechenbeispiel (Annahme, kein garantierter Wert): Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von rund 29 bis 30% – eine grobe Orientierung für einen Unternehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen im Kanton Zürich; Ihr tatsächlicher Satz kann abweichen – würde ein Abzug von CHF 7'258 eine Steuerersparnis von rund CHF 2'100 bis CHF 2'180 ergeben. Das ist eine reine Illustration. Die effektive Ersparnis muss anhand Ihrer kantonalen und kommunalen Steuersätze sowie Ihres gesamten steuerbaren Einkommens berechnet werden.

Kombinieren Sie ordentlichen Beitrag 2026 und Nachkauf 2025, ergibt sich ein gesamter möglicher Säule-3a-Abzug von CHF 14'516 im Jahr 2026. Das ist ein erheblicher Hebel für die Planung der Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuer-Compliance.

Praktische Schritte für KMU-Inhaber bis 31. Dezember 2026

Die Reihenfolge ist vorgegeben. Halten Sie sich daran, und der Nachkauf läuft reibungslos.

1. Lücke 2025 ermitteln. Fordern Sie bei Ihrem Säule-3a-Anbieter einen Kontoauszug für das Kalenderjahr 2025 an. Notieren Sie den exakten einbezahlten Betrag – oder CHF 0, falls gar nichts geleistet wurde. 2. Zuerst den ordentlichen 2026-Beitrag einzahlen. Überweisen Sie CHF 7'258 (bzw. den anwendbaren grossen Maximalbetrag für Selbstständige ohne BVG) auf Ihr Säule-3a-Konto für das Steuerjahr 2026. Kein Nachkauf ohne diesen Schritt. 3. Nachkaufbetrag berechnen. Ziehen Sie Ihren 2025-Beitrag von CHF 7'258 ab. Das Ergebnis ist der maximale Nachkauf für 2025. 4. Säule-3a-Anbieter beauftragen. Kennzeichnen Sie die Überweisung ausdrücklich als nachträglichen Einkauf für das Lückenjahr 2025. Anbieter sind gemäss dem geänderten BVV3 zur Führung von Lückenjahr-Aufzeichnungen verpflichtet. Eine schriftliche Bestätigung der Zuteilung schützt Sie vor administrativen Fehlern. 5. Steuerausweis bis 31. Dezember 2026 anfordern. Verlangen Sie von Ihrem Anbieter die Jahresbescheinigung, auf der ordentlicher Beitrag 2026 und Nachkauf 2025 separat ausgewiesen sind. Ihre Steuerberatung braucht beide Angaben.

Für KMU mit komplexen Einkommensstrukturen – variables Salär, Dividendenmix oder mehrere AHV-pflichtige Tätigkeiten – lohnt es sich, die Säule-3a-Planung fest in die jährliche Finanzplanung einzubinden. Unser Team berücksichtigt das im Rahmen von Budgetierungs- und Finanzprognose-Mandaten.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

Einige dieser Fehler lassen sich nicht mehr korrigieren, sobald sie gemacht sind.

  • Nachkauf vor vollem ordentlichem Beitrag leisten. Der Anbieter lehnt die Buchung ab oder ordnet sie falsch zu. Der Fehler kostet Zeit und möglicherweise den Steuerabzug.
  • Annehmen, dass Lücken aus 2024 nachkaufbar sind. Sind sie nicht. Die Stichtagsgrenze ist der 1. Januar 2025, ohne Ausnahme.
  • Die Limiten verwechseln. Der nachträgliche Maximalbetrag richtet sich nach dem kleinen Maximum des *Einzahlungsjahres* (CHF 7'258), nicht nach dem grossen Maximum für Selbstständige. Gleichzeitig kann er die tatsächliche Lücke nicht übersteigen.
  • Die Frist 31. Dezember verpassen. Kein Puffer, kein Aufschub. Der Beitrag muss bis zum Jahresende auf dem Konto gutgeschrieben sein.
  • Die Steuerberatung nicht einbeziehen. Beide Beiträge müssen korrekt in der Steuererklärung deklariert werden. Ein fehlender Ausweis oder eine fehlerhafte Buchung kann zu einer Veranlagungskorrektur führen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Säule-3a-Lücken aus Jahren vor 2025 nachkaufen?

Nein. Der nachträgliche Einkauf gemäss Art. 7a BVV3 gilt ausschliesslich für Lücken ab dem Jahr 2025. Lücken aus 2024 und früheren Jahren sind dauerhaft ausgeschlossen. Eine Übergangsregelung, die eine Rückwirkung auf frühere Jahre erlauben würde, existiert nicht.

Wie hoch ist der maximale Säule-3a-Abzug, den ich 2026 geltend machen kann?

Bei BVG-Anschluss beträgt das ordentliche Maximum 2026 CHF 7'258. Zusätzlich können Sie einen Nachkauf für die Lücke 2025 von bis zu CHF 7'258 geltend machen – begrenzt auf die tatsächliche Lücke. Der kombinierte Maximalabzug beläuft sich damit auf CHF 14'516 im Jahr 2026, sofern 2025 kein Beitrag geleistet wurde und 2026 der volle ordentliche Beitrag entrichtet wird. Für Selbstständige ohne BVG gilt das grosse Maximum (CHF 36'288 oder 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens) für den ordentlichen Beitrag; der Nachkauf bleibt auf das kleine Maximum begrenzt.

Gilt die Nachkaufregelung für Bank- und Versicherungskonten der Säule 3a?

Ja. Art. 7a BVV3 gilt für alle anerkannten Säule-3a-Vorsorgeformen, einschliesslich Bankkonten und gebundener Versicherungspolicen. Klären Sie mit Ihrem Anbieter ab, ob der nachträgliche Einkauf bereits implementiert ist, da die systembezogene Umsetzung in den ersten Jahren der neuen Regelung variieren kann.

Ich bin selbstständig ohne 2. Säule. Wie greift die Nachkauflimite?

Das ordentliche Jahresmaximum beträgt CHF 36'288, höchstens 20% des AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens. Der Nachkauf für ein Lückenjahr ist davon unabhängig auf das *kleine Maximum des Einzahlungsjahres* begrenzt – CHF 7'258 im Jahr 2026. Ordentlicher Beitrag und Nachkauf unterliegen damit unterschiedlichen Obergrenzen. Das ist einer der häufigsten Rechenfehler bei Selbstständigen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Sie benötigen: (a) eine Jahresbescheinigung Ihres Säule-3a-Anbieters für das Steuerjahr 2026, auf der ordentlicher Beitrag und Nachkauf separat ausgewiesen sind; sowie (b) eine Bestätigung, dass der ordentliche 2026-Beitrag vor dem Nachkauf geleistet wurde. Bewahren Sie die Zahlungsbelege oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters auf, die das Lückenjahr explizit nennt. Die kantonale Steuerverwaltung kann diese einfordern, wenn sich Ihr Säule-3a-Abzug gegenüber den Vorjahren merklich erhöht.

Pascal Stämpfli, CFA – MD & CFO Strategist bei Scalemetrics
Pascal Stämpfli, CFA
MD & CFO Strategist, Scalemetrics

Pascal ist ein erfahrener Finanzfachmann, Venture-Capital-Experte und vertrauenswürdiger Berater für Startups und Investoren. Er ist CFA-Charterholder und hat einen Master in Ökonomie der Universität St. Gallen. Er ist Gründer von Scalemetrics und Mitgründer von Kubera Equity. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Corporate Finance und Venture Building hat Pascal Tausende von Unternehmen in der Frühphase bewertet und Gründer in ganz Europa beraten. Als Managing Partner bei COREangels Big Data & AI Europe und regelmässiges Jurymitglied bei Pitch-Events ist er tief in der Zürcher Startup-Szene verwurzelt und weithin als Experte für Erfolgsfaktoren und Wachstumsfinanzierung anerkannt.