Säule 3a Nachkauf 2026: Lücke 2025 steueroptimiert schliessen bis 31. Dezember

Pillar 3a retroactive buy-in 2026 for Swiss SME owners: fill your 2025 contribution gap before 31 December

Was sich geändert hat: Der nachträgliche Einkauf in die Säule 3a

Am 6. November 2024 hat der Bundesrat eine Änderung von Art. 7a BVV3 verabschiedet, welche die gesetzliche Grundlage für den nachträglichen Einkauf in die gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a) schafft. Die neue Regelung ist am 1. Januar 2025 in Kraft getreten.

Vor dieser Änderung waren Beitragslücken in der Säule 3a steuerlich endgültig verloren. Ab 2025 können solche Lücken nachträglich gefüllt werden – vorausgesetzt, die nachfolgend beschriebenen Voraussetzungen sind erfüllt.

Wer ist berechtigt und welche Jahre sind massgebend?

Nur Beitragslücken, die ab dem Jahr 2025 entstanden sind, sind für den nachträglichen Einkauf zugelassen. Lücken aus dem Jahr 2024 und früher sind dauerhaft ausgeschlossen – es gibt keine Übergangsregelung, die diese Jahre einbezieht.

Für einen nachträglichen Einkauf müssen zwei Voraussetzungen gleichzeitig erfüllt sein:

  • Sie verfügen in beiden Jahren – dem Lückenjahr (z.B. 2025) und dem Einzahlungsjahr (z.B. 2026) – über AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen in der Schweiz.
  • Der ordentliche Säule-3a-Beitrag für das laufende Jahr (2026) muss zuerst vollständig einbezahlt worden sein. Der Beitrag des laufenden Jahres hat Vorrang – ohne Ausnahme.

Für KMU-Inhaber und Selbstständige ist insbesondere die zweite Bedingung entscheidend. Die meisten Säule-3a-Stiftungen und Banken prüfen dies vor der Verbuchung eines nachträglichen Einkaufs.

Die erste Gelegenheit: Lücke 2025 im Jahr 2026 schliessen

Da nur Lücken ab 2025 anrechenbar sind und das laufende Jahr zuerst vollständig dotiert sein muss, ist der erste ausführbare nachträgliche Einkauf im Jahr 2026 für die Lücke 2025. Ein früheres Fenster existiert unter den neuen Bestimmungen nicht.

Die Frist für den nachträglichen Einkauf ist – wie beim ordentlichen Beitrag – der 31. Dezember 2026. Beiträge, die erst nach diesem Datum gutgeschrieben werden, können im Steuerjahr 2026 nicht abgezogen werden.

Beitragslimiten: Die massgebenden Beträge für 2025 und 2026

Es gelten zwei unterschiedliche Grenzen, die nicht verwechselt werden dürfen.

Ordentliches Jahresmaximum (Personen MIT 2. Säule / BVG-Anschluss)

  • 2024: CHF 7’056
  • 2025: CHF 7’258
  • 2026: CHF 7’258

Selbstständige OHNE 2. Säule („grosser“ Abzug, 2026)

CHF 36’288, höchstens aber 20% des nach AHV-Recht massgebenden Nettoerwerbseinkommens – je nachdem, welcher Betrag niedriger ist. Diese Limite gilt für den gesamten Säule-3a-Beitrag des Jahres und nicht separat für den nachträglichen Einkauf.

Maximaler Nachkaufbetrag für die Lücke 2025 im Jahr 2026

Der Maximalbetrag für den nachträglichen Einkauf entspricht dem kleinen Maximum des Einzahlungsjahres – also CHF 7’258 (das Maximum 2026). Es kann jedoch nur die tatsächlich nicht geleistete Lücke des betreffenden Jahres nachgekauft werden.

Rechenbeispiel (Berechnung zur Illustration, kein garantiertes Ergebnis): Wenn Sie 2025 CHF 4’000 einbezahlt haben, beträgt Ihre tatsächliche Lücke CHF 3’258 (CHF 7’258 minus CHF 4’000). Der nachträgliche Einkauf darf CHF 3’258 nicht übersteigen, auch wenn das Maximum des Einzahlungsjahres CHF 7’258 beträgt. Massgebend ist der niedrigere Betrag aus: (a) der tatsächlichen Beitragslücke und (b) dem kleinen Maximum des Einzahlungsjahres.

Wer 2025 gar nichts einbezahlt hat, kann 2026 den vollen Betrag von CHF 7’258 als nachträglichen Einkauf leisten – vorausgesetzt, der ordentliche 2026-Beitrag ist bereits vollständig entrichtet.

Steuerersparnis: Wie Sie den Nutzen beziffern

Säule-3a-Beiträge werden vom AHV-pflichtigen Einkommen auf Bundesebene und vom steuerbaren Einkommen auf kantonaler Ebene abgezogen. Die tatsächliche Ersparnis hängt von Ihrem Kanton und Ihrem Grenzsteuersatz ab.

Illustratives Rechenbeispiel (Annahme, kein garantierter Wert): Bei einem angenommenen Grenzsteuersatz von rund 29-30% – eine grobe Schätzung für einen Unternehmer mit mittlerem bis hohem Einkommen im Kanton Zürich; Ihr tatsächlicher Satz weicht ab – würde ein Abzug von CHF 7’258 eine Steuerersparnis von rund CHF 2’100 bis CHF 2’180 ergeben. Dies ist eine reine Illustration. Die effektive Ersparnis muss anhand Ihrer spezifischen kantonalen und kommunalen Steuersätze sowie Ihres gesamten steuerbaren Einkommens berechnet werden.

Kombiniert mit dem ordentlichen Beitrag 2026 (ebenfalls CHF 7’258) beläuft sich der gesamte mögliche Säule-3a-Abzug im Jahr 2026 auf CHF 14’516 – laufendes Jahr plus ein nachträgliches Einkaufsjahr. Dies ist ein wesentlicher Hebel für die Körperschaftsteuer- und Mehrwertsteuer-Compliance-Planung.

Praktische Schritte für KMU-Inhaber bis 31. Dezember 2026

  1. Lücke 2025 ermitteln. Fordern Sie bei Ihrem Säule-3a-Anbieter einen Kontoauszug für das Kalenderjahr 2025 an und notieren Sie den exakten einbezahlten Betrag (oder CHF 0, falls gar nichts geleistet wurde).
  2. Zuerst den ordentlichen 2026-Beitrag einzahlen. Überweisen Sie CHF 7’258 (bzw. den anwendbaren grossen Maximalbetrag für Selbstständige ohne BVG) auf Ihr Säule-3a-Konto für das Steuerjahr 2026. Dieser Schritt ist eine Voraussetzung.
  3. Nachkaufbetrag berechnen. Ziehen Sie Ihren 2025-Beitrag von CHF 7’258 ab. Das Ergebnis ist der maximale nachträgliche Einkauf für 2025.
  4. Säule-3a-Anbieter beauftragen. Kennzeichnen Sie die Überweisung ausdrücklich als nachträglichen Einkauf für das Lückenjahr 2025. Anbieter sind gemäss dem geänderten BVV3 zur Führung von Lückenjahr-Aufzeichnungen verpflichtet, aber eine schriftliche Bestätigung der Zuteilung beugt administrativen Fehlern vor.
  5. Steuerausweis bis 31. Dezember 2026 anfordern. Fordern Sie von Ihrem Anbieter die Jahresbescheinigung an, auf der beide Beiträge ausgewiesen sind (ordentlicher Beitrag 2026 und nachträglicher Einkauf 2025). Ihre Steuerberatung benötigt beide Angaben.

Für KMU mit komplexen Einkommensstrukturen – variables Salär, Dividendenmix oder mehrere AHV-pflichtige Tätigkeiten – empfiehlt es sich, die Säule-3a-Planung in die jährliche Finanzplanung zu integrieren. Unser Team berücksichtigt dies im Rahmen von Budgetierungs- und Finanzprognose-Mandaten.

Häufige Fehler, die Sie vermeiden sollten

  • Nachträglichen Einkauf leisten, bevor das laufende Jahr vollständig dotiert ist. Der Anbieter wird die Zahlung ablehnen oder umbuchen.
  • Annehmen, dass Lücken aus 2024 anrechenbar sind. Das ist nicht der Fall. Die Stichtagsgrenze ist der 1. Januar 2025.
  • Die Limite verwechseln. Der nachträgliche Maximalbetrag entspricht dem kleinen Maximum des Einzahlungsjahres (CHF 7’258), kann aber die tatsächliche Beitragslücke nicht übersteigen.
  • Die Frist 31. Dezember verpassen. Es gibt keine Kulanzfrist. Der Beitrag muss bis zum Jahresende auf dem Säule-3a-Konto gutgeschrieben sein.
  • Die Steuerberatung nicht informieren. Beide Beiträge müssen korrekt in der Steuererklärung aufgeführt werden. Ein fehlender Ausweis oder eine fehlerhafte Buchung kann zu einer Veranlagungskorrektur führen.

Häufig gestellte Fragen

Kann ich Säule-3a-Lücken aus Jahren vor 2025 nachkaufen?

Nein. Der nachträgliche Einkauf gemäss Art. 7a BVV3 gilt ausschliesslich für Lücken ab dem Jahr 2025. Lücken aus 2024 und früheren Jahren sind dauerhaft ausgeschlossen. Es existiert keine Übergangsregelung, die eine Rückwirkung auf frühere Jahre erlaubt.

Wie hoch ist der maximale Säule-3a-Abzug, den ich 2026 geltend machen kann?

Bei BVG-Anschluss beträgt das ordentliche Maximum 2026 CHF 7’258. Zusätzlich können Sie einen nachträglichen Einkauf für die Lücke 2025 von bis zu CHF 7’258 (begrenzt auf die tatsächliche Lücke) geltend machen. Der kombinierte Maximalabzug beläuft sich damit auf CHF 14’516 im Jahr 2026, sofern 2025 kein Beitrag geleistet wurde und 2026 der volle ordentliche Beitrag entrichtet wird. Für Selbstständige ohne BVG gilt das grosse Maximum (CHF 36’288 oder 20% des AHV-Nettoerwerbseinkommens) für den ordentlichen Beitrag; der Nachkauf bleibt auf das kleine Maximum begrenzt.

Gilt die Nachkaufregelung für Bank- und Versicherungskonten der Säule 3a?

Ja. Art. 7a BVV3 gilt für alle anerkannten Säule-3a-Vorsorgeformen, einschliesslich Bankkonten und gebundener Versicherungspolicen. Klären Sie mit Ihrem Anbieter ab, ob der nachträgliche Einkauf bereits implementiert ist, da die systembezogene Umsetzung in den ersten Jahren der neuen Regelung variieren kann.

Ich bin selbstständig ohne 2. Säule. Wie greift die Nachkauflimite?

Das ordentliche Jahresmaximum beträgt CHF 36’288, höchstens 20% des AHV-pflichtigen Nettoerwerbseinkommens. Der nachträgliche Einkauf für ein Lückenjahr ist jedoch gesondert auf das kleine Maximum des Einzahlungsjahres begrenzt – CHF 7’258 im Jahr 2026 – und nicht auf das grosse Maximum. Ordentlicher Beitrag und Nachkauf unterliegen damit unterschiedlichen Obergrenzen.

Welche Unterlagen benötige ich für die Steuererklärung?

Sie benötigen: (a) eine Jahresbescheinigung Ihres Säule-3a-Anbieters für das Steuerjahr 2026, auf der der ordentliche Beitrag und der nachträgliche Einkauf separat ausgewiesen sind; sowie (b) eine Bestätigung, dass der ordentliche 2026-Beitrag vor dem Nachkauf geleistet wurde. Bewahren Sie die Zahlungsbelege oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters auf, die das Lückenjahr nennt. Die kantonale Steuerverwaltung kann diese einfordern, wenn sich Ihr Säule-3a-Abzug gegenüber Vorjahren merklich erhöht.

Pascal Stämpfli, CFA – MD & CFO Strategist bei Scalemetrics
Pascal Stämpfli, CFA
MD & CFO Strategist, Scalemetrics

Pascal ist ein erfahrener Finanzfachmann, Venture-Capital-Experte und vertrauenswürdiger Berater für Startups und Investoren. Er ist CFA-Charterholder und hat einen Master in Ökonomie der Universität St. Gallen. Er ist Gründer von Scalemetrics und Mitgründer von Kubera Equity. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Corporate Finance und Venture Building hat Pascal Tausende von Unternehmen in der Frühphase bewertet und Gründer in ganz Europa beraten. Als Managing Partner bei COREangels Big Data & AI Europe und regelmässiges Jurymitglied bei Pitch-Events ist er tief in der Zürcher Startup-Szene verwurzelt und weithin als Experte für Erfolgsfaktoren und Wachstumsfinanzierung anerkannt.