Schweizer Verzugszins sinkt 2026 auf 4%: Was das für Steuern und MWST von KMU bedeutet

Swiss default interest rate falls to 4% in 2026 for SME tax and VAT cash flow

Per 1. Januar 2026 hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) den Verzugszins auf überfällige Bundesabgaben von 4.5% auf 4.0% gesenkt. Parallel dazu fiel der Vergütungszins, den der Bund bei Rückerstattungen schuldet, auf denselben Wert. Still und fast unbemerkt verschwand gleichzeitig ein kleiner Liquiditätsvorteil, den manche KMU jahrelang nutzten. Was auf den ersten Blick wie reine Entlastung aussieht, verdient eine nüchterne Betrachtung, gerade weil verspätete Steuerzahlungen seit 2025 deutlich riskanter geworden sind.

Die Anpassung gilt für alle massgeblichen Bundesabgaben: Mehrwertsteuer, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Zölle (Quelle: EFD/ESTV). Was konkret geändert hat und welche Konsequenzen das für die Steuer- und MWST-Liquidität Ihres KMU in diesem Jahr hat, lesen Sie in den folgenden Abschnitten.

Was sich am 1. Januar 2026 geändert hat

Drei Kennzahlen haben sich per Jahresbeginn verschoben:

  • Verzugszins: 4.0% ab 2026, gegenüber 4.5% im Jahr 2025. Dieser Satz greift, sobald ein Bundessteuer- oder MWST-Saldo nach Fälligkeit beglichen wird.
  • Vergütungszins: ebenfalls 4.0%, nach 4.5%. Der Bund wendet diesen Satz an, wenn er Ihnen Geld schuldet, zum Beispiel bei einem verzögert ausgezahlten MWST-Guthaben.
  • Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer: 0.0% ab 2026, zuvor 0.75%.

Diese Sätze gelten breit über MWST und direkte Bundessteuer hinaus, also auch für Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Zölle (Quelle: EFD/ESTV). Die Zinsverordnung wird jährlich geprüft, um das aktuelle Zinsniveau abzubilden. Die Werte für 2026 sind damit festgelegt, können sich aber in künftigen Jahren erneut verschieben.

Die gute Nachricht und ihre Grenzen

Ein tieferer Verzugszins macht einen überfälligen Saldo marginal günstiger. Konkret: Wer einen MWST-Saldo von CHF 50'000 um drei Monate verspätet begleicht, spart durch den Rückgang von 4.5% auf 4.0% rund CHF 63 (Berechnung: CHF 50'000 x 0.5% x 3/12). Das ist real, aber gering. Kein KMU sollte in einer halben Prozentzahl Rechtfertigung dafür sehen, Fristen flexibler zu handhaben.

Warum? Weil der Kontext entscheidend ist. Seit dem 1. Januar 2025 können unbezahlte MWST-Beträge, ausstehende Sozialversicherungsbeiträge und rückständige direkte Steuern ein direktes Konkursverfahren gegen das Unternehmen auslösen, anstelle des früheren ordentlichen Betreibungswegs (Quelle: revidiertes SchKG). Die Zinseinsparung ist damit ein Rundungsfehler im Vergleich zu dem, was eine Nichtbezahlung in der Praxis kosten kann.

Die Änderung, auf die es ankommt: 0% auf freiwillige Vorauszahlungen

Der diskrete, aber bedeutsame Schritt ist der Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer, der auf 0.0% fällt. Früher parkten einzelne Unternehmen überschüssige Liquidität gezielt vor dem Fälligkeitsdatum bei der Steuerbehörde, weil sie so eine verlässliche, wenn auch bescheidene Rendite erzielten. Bei 0.75% war das ein kleiner, vertretbarer Vorteil. Bei 0.0% existiert dieser Anreiz schlicht nicht mehr.

Für ein KMU verändert das einen Teil der Treasury-Logik: Es gibt keinen zinsbedingten Grund mehr, die direkte Bundessteuer vor Fälligkeit vorschusszahlen. Freie Liquidität arbeitet besser im Betrieb oder steht für kurzfristige Verpflichtungen bereit, solange die Steuer weiterhin sauber zurückgestellt und rechtzeitig überwiesen wird. Genau hier macht eine strukturierte Buchhaltung und Zahlungsabwicklung den Unterschied: Fälligkeiten im Blick, Rückstellungen korrekt, keine bösen Überraschungen.

Was Schweizer KMU 2026 tun sollten

Die Zinsanpassung ist für sich genommen ein kleines Signal. Die angemessene Reaktion ist nicht, sich um einen halben Prozentpunkt neu zu positionieren, sondern sicherzustellen, dass die Grundlagen robust sind, in einem Umfeld, in dem Zahlungsverzug bei Steuern nun Konkursrisiko mit sich bringt:

  • Rückstellungen laufend aufbauen für MWST und Steuern, damit die Zahlung bei Fälligkeit keine Liquiditätslücke reisst.
  • Fristen zentral erfassen und die Zahlungstermine für Bundessteuer und MWST als absolute Grössen behandeln, nicht als flexible kurzfristige Finanzierungsquelle.
  • Vorauszahlung der direkten Bundessteuer einstellen, sofern diese bislang aus Zinsgründen erfolgte. Die Rendite beträgt nun null.
  • Steuer- und MWST-Position in die Liquiditätsplanung einbeziehen, damit das Geld zum Fälligkeitszeitpunkt tatsächlich vorhanden ist.

Den Überblick über Bundessteuer und MWST zu behalten, ist weniger eine Frage des Zinssatzes als eine Frage von Disziplin und Timing. Genau dort zahlt sich eine professionelle Körperschaftsteuer- und MWST-Compliance aus.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Verzugszins des Bundes im Jahr 2026?

Seit dem 1. Januar 2026 beträgt der Verzugszins auf überfällige Bundessteuern und -abgaben 4.0%, gegenüber 4.5% im Jahr 2025. Er gilt für die Mehrwertsteuer, die direkte Bundessteuer, die Verrechnungssteuer und weitere Bundesabgaben (Quelle: EFD/ESTV).

Hat sich auch der Vergütungszins geändert?

Ja. Der Vergütungszins, den der Bund auf geschuldete Beträge zahlt, sank für 2026 ebenfalls auf 4.0%. Separat fiel der Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen für die direkte Bundessteuer auf 0.0%, von 0.75% im Jahr 2025 (Quelle: EFD/ESTV).

Bedeutet der tiefere Satz, dass es günstiger ist, Steuern verspätet zu zahlen?

Nur marginal, und davon ist abzuraten. Die Zinsersparnis auf einem überfälligen Saldo fällt gering aus. Schwerer wiegt: Seit dem 1. Januar 2025 können unbezahlte MWST, Sozialversicherungsbeiträge und direkte Steuern ein direktes Konkursverfahren auslösen, sodass eine verspätete Zahlung ein weit grösseres Risiko trägt, als die reinen Zinskosten vermuten lassen.

Sollte unser KMU die direkte Bundessteuer noch vorauszahlen?

Es gibt keinen zinsbedingten Anreiz mehr dafür, da der Vergütungszins auf freiwillige Vorauszahlungen nun 0.0% beträgt. Die Steuer sollte weiterhin zurückgestellt und fristgerecht bezahlt werden, doch überschüssige Liquidität arbeitet in der Regel effizienter im Unternehmen als bei der Behörde geparkt.

Für welche Steuern gelten die Sätze 2026?

Die Sätze von 4.0% für Verzugs- und Vergütungszins gelten für die Bundesabgaben, darunter MWST, direkte Bundessteuer, Verrechnungssteuer, Stempelabgaben und Zölle. Die Zinsverordnung wird jährlich überprüft, sodass die Sätze in künftigen Jahren erneut angepasst werden können (Quelle: EFD/ESTV).

*Unser Team bei Scalemetrics unterstützt Schweizer KMU dabei, Steuer- und MWST-Zahlungen vorausschauend zurückzustellen, zu prognostizieren und fristgerecht zu leisten, damit Fristen nie zum Liquiditäts- oder Solvenzrisiko werden. Wenn Sie Ihre Steuer- und MWST-Liquidität sauber aufstellen möchten, helfen wir Ihnen gerne.*

Pascal Stämpfli, CFA – MD & CFO Strategist bei Scalemetrics
Pascal Stämpfli, CFA
MD & CFO Strategist, Scalemetrics

Pascal ist ein erfahrener Finanzfachmann, Venture-Capital-Experte und vertrauenswürdiger Berater für Startups und Investoren. Er ist CFA-Charterholder und hat einen Master in Ökonomie der Universität St. Gallen. Er ist Gründer von Scalemetrics und Mitgründer von Kubera Equity. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Corporate Finance und Venture Building hat Pascal Tausende von Unternehmen in der Frühphase bewertet und Gründer in ganz Europa beraten. Als Managing Partner bei COREangels Big Data & AI Europe und regelmässiges Jurymitglied bei Pitch-Events ist er tief in der Zürcher Startup-Szene verwurzelt und weithin als Experte für Erfolgsfaktoren und Wachstumsfinanzierung anerkannt.