BVG-Arbeitgeberkosten 2026: Beitragssätze der zweiten Säule und wie Sie sie budgetieren
Für Schweizer KMU sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge nach dem Bruttolohn meist der zweitgrösste Lohnkostenposten. Und trotzdem werden sie am häufigsten falsch eingeschätzt. Im September 2024 lehnten die Schweizer Stimmberechtigten die Reform "BVG 21" ab. Für 2026 gilt deshalb dieselbe Grundstruktur wie zuvor, mit routinemässig angepassten Schwellenwerten. Was das konkret bedeutet, was es kostet und wie Sie die Positionen richtig budgetieren, zeigt dieser Beitrag.
Warum die zweite Säule direkt auf das Arbeitgeberbudget schlägt
Das Schweizer Vorsorgesystem basiert auf drei Säulen. Die erste Säule – AHV, IV und EO – ist die staatliche Umlagefinanzierung. Die zweite Säule, geregelt durch das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), verpflichtet Arbeitgeber zur Mitfinanzierung der beruflichen Vorsorge ihrer Mitarbeitenden. Die dritte Säule bleibt freiwillig.
Was die zweite Säule von den anderen unterscheidet: Der Arbeitgeber muss gesetzlich mindestens die Hälfte des gesamten BVG-Beitrags übernehmen – so schreibt es Art. 66 BVG vor. In der Praxis teilen viele Vorsorgeeinrichtungen und Arbeitsverträge die Kosten hälftig auf. Doch das ist kein fixer Standard, sondern eine Untergrenze. Wer das übersieht, plant zu tief.
Ein weiterer Punkt, den viele KMU unterschätzen: Die Altersgutschriftssätze steigen mit dem Lebensalter der versicherten Person. Ein Team, das altert, wird im BVG kontinuierlich teurer. Das ist kein ausserordentlicher Aufwand, sondern ein planbares Risiko – sofern man es kennt.
Die BVG-Parameter 2026, die jedes KMU budgetieren sollte
Die gesetzlichen Werte für 2026 werden durch Bundesverordnung festgelegt und an die AHV-Renten angepasst. Die folgende Tabelle zeigt die massgeblichen Grössen:
| Parameter (2026) | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn für Versicherung) | 22'680 |
| Koordinationsabzug | 26'460 |
| Minimaler koordinierter (versicherter) Lohn | 3'780 |
| Maximaler koordinierter (versicherter) Lohn | 64'260 |
| Obere Limite des berücksichtigten Jahreslohns | 90'720 |
| BVG-Mindestzinssatz | 1.25% |
Quelle: Schweizer Sozialversicherungsparameter 2026 (Kendris, abgeglichen mit finpension). Werte durch Bundesverordnung festgelegt.
Die Mechanik dahinter ist wichtig zu verstehen. Der versicherte Lohn – auch koordinierter Lohn genannt – ergibt sich aus dem Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26'460. Dabei wird nur der Lohnanteil bis CHF 90'720 berücksichtigt. Liegt das Ergebnis unter CHF 3'780, wird es auf diesen Mindestwert aufgerundet. Nach oben ist es auf CHF 64'260 begrenzt. Die BVG-Beiträge werden auf diesem versicherten Lohn berechnet, nicht auf dem Bruttolohn.
Altersabhängige Altersgutschriften: der wichtigste Kostentreiber
So funktioniert es konkret: Die obligatorische Altersgutschrift ist ein Prozentsatz des versicherten Lohns. Dieser Prozentsatz steigt mit dem Alter der versicherten Person in vier Stufen an. Je älter Ihre Belegschaft, desto höher die BVG-Kosten.
| Alter der versicherten Person | Altersgutschrift (% des versicherten Lohns) | Mindestanteil Arbeitgeber |
|---|---|---|
| 25 bis 34 | 7% | 3.5% |
| 35 bis 44 | 10% | 5.0% |
| 45 bis 54 | 15% | 7.5% |
| 55 bis 65 | 18% | 9.0% |
Quelle: Altersgutschriftssätze nach Art. 16 BVG (finpension). Mindestanteil Arbeitgeber 50% gemäss Art. 66 BVG.
Diese Tabelle bildet nur den Sparteil ab. Dazu kommen bei jeder Vorsorgeeinrichtung individuell festgelegte Risikoprämien für Tod und Invalidität sowie Verwaltungskosten. Diese sind gesetzlich nicht fixiert und variieren je nach Anbieter. Bevor Sie ein Budget abschliessen: Fordern Sie die aktuellen Risiko- und Kostensätze direkt bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung an.
Rechenbeispiel: Was ein Mitarbeitender mit CHF 80'000 im Jahr 2026 kostet
Die folgende Berechnung basiert ausschliesslich auf den gesetzlichen Parametern 2026. Alle Annahmen sind explizit ausgewiesen.
Annahmen: Mitarbeitende Person, 40 Jahre alt (Altersstufe 35 bis 44, Gutschriftssatz 10%), Bruttojahreslohn CHF 80'000, hälftige Beitragsaufteilung, nur obligatorischer Teil.
- Versicherter Lohn = 80'000 minus 26'460 = CHF 53'540 (innerhalb der Spanne CHF 3'780 bis 64'260)
- Gesamte Altersgutschrift = 10% von 53'540 = CHF 5'354 pro Jahr
- Obligatorischer BVG-Altersanteil des Arbeitgebers (50%) = CHF 2'677 pro Jahr
Diese CHF 2'677 sind ausschliesslich der obligatorische Vorsorge-Sparbeitrag des Arbeitgebers. Risiko- und Verwaltungsprämien der Einrichtung sind darin nicht enthalten. Je nach Anbieter und Risikoprofil erhöhen diese den Gesamtbetrag spürbar.
Der gesamte Arbeitgeber-Sozialkostenblock 2026
Das BVG steht nicht allein. Es ist Teil eines breiteren Blocks obligatorischer Arbeitgeberbeiträge. Für denselben Bruttolohn von CHF 80'000 ergibt sich 2026 folgendes Bild:
| Beitrag | Arbeitgebersatz | Auf CHF 80'000 |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO (erste Säule) | 5.30% | CHF 4'240 |
| ALV (Arbeitslosenversicherung, Lohn bis CHF 148'200) | 1.10% | CHF 880 |
| BVG-Altersgutschrift (Alter 40, obligatorischer Anteil) | siehe oben | CHF 2'677 |
Quellen: AHV/IV/EO kombiniert 10.60%, hälftig geteilt (Kendris); ALV 2.2% bis CHF 148'200, geteilt 1.1%/1.1%, zuzüglich 1.0% Solidaritätsbeitrag auf Lohn über dieser Grenze (kmu.admin.ch). BVG gemäss obiger Berechnung.
Drei weitere Positionen sind in dieser Tabelle nicht beziffert, weil sie nicht einheitlich festgelegt sind: die BVG-Risiko- und Verwaltungsprämien der Vorsorgeeinrichtung, die Prämie der obligatorischen Unfallversicherung (UVG, abhängig von der Risikoklasse Ihrer Branche) und die Familienzulagen (FAK, Satz je Kanton und Ausgleichskasse). Diese Werte müssen Sie direkt bei Ihrem Anbieter und Kanton klären.
Was bedeutet das in der Gesamtschau? Bereits ohne diese drei Positionen überschreiten die obligatorischen Arbeitgeber-Sozialkosten für diesen Lohn CHF 7'700, also rund 9.7% des Bruttolohns. Mit Risiko/Verwaltung, UVG und FAK liegt die realistische Vollkostenrechnung für eine Schweizer Anstellung deutlich über dem Bruttolohn allein. Wer die Personalplanung nur auf den Bruttolohn stützt, unterschätzt die tatsächlichen Kosten systematisch.
Was Schweizer KMU jetzt tun sollten
Vier Massnahmen, die unmittelbar umsetzbar sind:
- Planen Sie Lohnkosten konsequent auf Vollkostenbasis, nicht brutto. Erste Säule, zweite Säule, UVG und FAK gehören bei jeder Neuanstellung in die Prognose. Unser Team zeigt, wie das strukturiert gelingt: Budgetierung und Finanzprognose.
- Fordern Sie das Beitragsblatt 2026 Ihrer Vorsorgeeinrichtung an, inklusive Risiko- und Verwaltungsprämien. Nur mit diesen Zahlen lässt sich die BVG-Position im Budget exakt beziffern statt schätzen.
- Beobachten Sie das Altersprofil Ihres Teams aktiv. Der Wechsel einer Person von der Stufe 35 bis 44 in die Stufe 45 bis 54 erhöht die Altersgutschrift von 10% auf 15% – die Vorsorgekosten dieser Person steigen damit um 50%.
- Halten Sie den Lohn- und Buchhaltungsprozess sauber, damit die Beiträge monatlich korrekt abgestimmt werden. Mehr dazu unter Buchhaltung und Zahlungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die BVG-Eintrittsschwelle 2026?
Eine mitarbeitende Person muss bei einem einzelnen Arbeitgeber mindestens CHF 22'680 pro Jahr verdienen, um 2026 der obligatorischen BVG-Versicherung zu unterstehen.
Welchen Anteil des Vorsorgebeitrags muss der Arbeitgeber tragen?
Mindestens 50% des gesamten BVG-Beitrags gemäss Art. 66 BVG. Viele Einrichtungen und Verträge verwenden eine hälftige Aufteilung, doch der Arbeitgeberanteil ist ein gesetzliches Minimum und kann höher sein.
Wie hoch ist der Koordinationsabzug 2026?
CHF 26'460. Er wird vom Bruttolohn abgezogen, um den versicherten (koordinierten) Lohn zu bestimmen, auf dem die BVG-Beiträge berechnet werden.
Hat die abgelehnte BVG-Reform 2024 die Arbeitgeberkosten für 2026 verändert?
Nein. Die Schweizer Stimmberechtigten lehnten die Reform BVG 21 am 22. September 2024 ab, weshalb der Rahmen vor der Reform weiter gilt. Die Änderungen 2026 sind die routinemässige Anpassung der Schwellenwerte, keine strukturelle Reform.
Wie hoch sind die Altersgutschriftssätze 2026?
7% des versicherten Lohns für 25 bis 34 Jahre, 10% für 35 bis 44, 15% für 45 bis 54 und 18% für 55 bis 65. Der Arbeitgeber trägt jeweils mindestens die Hälfte.
Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz 2026?
1.25%. Dies ist der Mindestsatz, zu dem das obligatorische Altersguthaben verzinst werden muss; einzelne Einrichtungen können mehr gutschreiben.
