BVG-Arbeitgeberkosten 2026: Beitragssätze der zweiten Säule und wie Sie sie budgetieren
Für die meisten Schweizer KMU sind die Beiträge an die berufliche Vorsorge (BVG) nach dem Bruttolohn der zweitgrösste Lohnkostenposten, und zugleich der am wenigsten verstandene. Im September 2024 lehnten die Schweizer Stimmberechtigten die Reform „BVG 21“ ab. Für 2026 gilt daher dieselbe Struktur wie vor der Reform, wobei die gesetzlichen Schwellenwerte nach oben angepasst wurden. Dieser Beitrag zeigt die Parameter 2026, was sie einen Arbeitgeber tatsächlich kosten und wie Sie sie in Ihr Budget einplanen.
Warum die zweite Säule eine Arbeitgeberkosten ist, nicht nur ein Abzug
Das Schweizer Vorsorgesystem beruht auf drei Säulen. Die erste Säule (AHV/IV/EO) ist die staatliche Umlagefinanzierung. Die zweite Säule, geregelt im Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG), ist die obligatorische berufliche Vorsorge. Die dritte Säule ist die freiwillige private Vorsorge.
Für einen CFO ist die zweite Säule deshalb relevant, weil der Arbeitgeber mindestens die Hälfte des gesamten BVG-Beitrags tragen muss (Art. 66 BVG). In der Praxis teilen viele Vorsorgeeinrichtungen und Arbeitsverträge die Beiträge hälftig auf, doch der Arbeitgeberanteil ist eine Untergrenze, keine feste Grösse. Da der obligatorische Altersgutschriftssatz mit dem Alter steigt, ist ein alterndes Team eine steigende und oft nicht budgetierte Kostenposition.
Die BVG-Parameter 2026, die jedes KMU budgetieren sollte
Die folgenden gesetzlichen Werte gelten für 2026. Sie werden durch Bundesverordnung festgelegt und an die AHV-Renten angepasst.
| Parameter (2026) | Betrag (CHF) |
|---|---|
| Eintrittsschwelle (Mindestjahreslohn für Versicherung) | 22’680 |
| Koordinationsabzug | 26’460 |
| Minimaler koordinierter (versicherter) Lohn | 3’780 |
| Maximaler koordinierter (versicherter) Lohn | 64’260 |
| Obere Limite des berücksichtigten Jahreslohns | 90’720 |
| BVG-Mindestzinssatz | 1.25% |
Die Mechanik: Der versicherte Lohn (auch koordinierter Lohn genannt) ist der Bruttolohn abzüglich des Koordinationsabzugs von CHF 26’460, wobei nur Lohn bis CHF 90’720 berücksichtigt wird. Liegt das Ergebnis unter CHF 3’780, wird es auf diesen Mindestwert aufgerundet, und es ist bei CHF 64’260 begrenzt. Die Beiträge werden auf diesem versicherten Lohn berechnet, nicht auf dem vollen Bruttolohn.
Altersabhängige Altersgutschriften: der wichtigste Kostentreiber
Die obligatorische Altersgutschrift ist ein Prozentsatz des versicherten Lohns, der in vier Altersstufen ansteigt. Dies ist der Teil der Rechnung, der mit dem Alter Ihrer Belegschaft wächst.
| Alter der versicherten Person | Altersgutschrift (% des versicherten Lohns) | Mindestanteil Arbeitgeber |
|---|---|---|
| 25 bis 34 | 7% | 3.5% |
| 35 bis 44 | 10% | 5.0% |
| 45 bis 54 | 15% | 7.5% |
| 55 bis 65 | 18% | 9.0% |
Zusätzlich zu diesen Altersgutschriften erhebt jede Vorsorgeeinrichtung Risikoprämien (für Tod und Invalidität) sowie Verwaltungskosten. Diese werden von jeder Einrichtung individuell festgelegt und sind gesetzlich nicht fixiert, weshalb sie oben nicht aufgeführt sind. Fragen Sie Ihre Vorsorgeeinrichtung nach den aktuellen Risiko- und Kostensätzen, bevor Sie ein Budget abschliessen.
Rechenbeispiel: Was ein Mitarbeitender mit CHF 80’000 im Jahr 2026 kostet
Es folgt eine Berechnung auf Basis der obigen gesetzlichen Parameter 2026. Die Annahmen sind ausdrücklich genannt.
Annahmen: Mitarbeitende Person, 40 Jahre alt (Stufe 35 bis 44, 10% Gutschrift), Bruttojahreslohn CHF 80’000, hälftige Aufteilung, nur obligatorischer Teil.
- Versicherter Lohn = 80’000 minus 26’460 = CHF 53’540 (innerhalb der Spanne CHF 3’780 bis 64’260).
- Gesamte Altersgutschrift = 10% von 53’540 = CHF 5’354 pro Jahr.
- Obligatorischer BVG-Altersanteil des Arbeitgebers (50%) = CHF 2’677 pro Jahr.
Diese CHF 2’677 sind ausschliesslich der obligatorische Vorsorge-Sparbeitrag des Arbeitgebers. Nicht enthalten sind die Risiko- und Verwaltungsprämien der Einrichtung, die je nach Anbieter variieren und den Betrag erhöhen würden.
Der gesamte Arbeitgeber-Sozialkostenblock 2026
Das BVG ist Teil eines breiteren Blocks obligatorischer Arbeitgeberbeiträge. Für denselben Lohn von CHF 80’000 betragen die arbeitgeberseitigen gesetzlichen Beiträge 2026:
| Beitrag | Arbeitgebersatz | Auf CHF 80’000 |
|---|---|---|
| AHV / IV / EO (erste Säule) | 5.30% | CHF 4’240 |
| ALV (Arbeitslosenversicherung, Lohn bis CHF 148’200) | 1.10% | CHF 880 |
| BVG-Altersgutschrift (Alter 40, obligatorischer Anteil) | siehe oben | CHF 2’677 |
Drei weitere Arbeitgeberkosten sind hier nicht beziffert, da sie nicht einheitlich sind: die BVG-Risiko- und Verwaltungsprämien der Vorsorgeeinrichtung (pro Einrichtung festgelegt), die Prämie der obligatorischen Unfallversicherung (UVG, abhängig von der Risikoklasse Ihrer Branche) und die Familienzulagen (FAK, Satz je Kanton und Ausgleichskasse). Bestätigen Sie diese jeweils mit Ihrem Anbieter und Kanton, bevor Sie budgetieren.
Interpretation: Bereits vor den drei genannten Positionen übersteigen die obligatorischen Arbeitgeber-Sozialkosten auf diesem Lohn CHF 7’700, rund 9.7% des Bruttolohns. Werden Risiko/Verwaltung der Einrichtung, UVG und FAK hinzugerechnet, liegt eine realistische Vollkostenplanung für eine Schweizer Anstellung deutlich über dem Bruttolohn allein. Wer die Personalplanung auf den Bruttolohn stützt, unterschätzt die tatsächlichen Kosten.
Was Schweizer KMU jetzt tun sollten
Es folgen Empfehlungen auf Basis der obigen Ausgangslage:
- Planen Sie die Lohnkosten auf Vollkostenbasis, nicht brutto. Rechnen Sie erste Säule, zweite Säule, UVG und FAK bei jeder Anstellung in Ihre Prognose ein. Siehe unseren Ansatz zu Budgetierung und Finanzprognose.
- Fordern Sie das Beitragsblatt 2026 Ihrer Vorsorgeeinrichtung an, inklusive Risiko- und Verwaltungsprämien, damit die BVG-Position exakt statt geschätzt ist.
- Beobachten Sie das Altersprofil Ihres Teams. Der Wechsel einer Person von der Stufe 35 bis 44 in die Stufe 45 bis 54 erhöht die Gutschrift von 10% auf 15%, ein Anstieg der Vorsorgekosten dieser Person um 50%.
- Halten Sie den Lohn- und Buchhaltungsprozess sauber, damit die Beiträge monatlich abgestimmt sind. Siehe Buchhaltung und Zahlungen.
Häufig gestellte Fragen
Wie hoch ist die BVG-Eintrittsschwelle 2026?
Eine mitarbeitende Person muss bei einem einzelnen Arbeitgeber mindestens CHF 22’680 pro Jahr verdienen, um 2026 der obligatorischen BVG-Versicherung zu unterstehen.
Welchen Anteil des Vorsorgebeitrags muss der Arbeitgeber tragen?
Mindestens 50% des gesamten BVG-Beitrags gemäss Art. 66 BVG. Viele Einrichtungen und Verträge verwenden eine hälftige Aufteilung, doch der Arbeitgeberanteil ist ein gesetzliches Minimum und kann höher sein.
Wie hoch ist der Koordinationsabzug 2026?
CHF 26’460. Er wird vom Bruttolohn abgezogen, um den versicherten (koordinierten) Lohn zu bestimmen, auf dem die BVG-Beiträge berechnet werden.
Hat die abgelehnte BVG-Reform 2024 die Arbeitgeberkosten für 2026 verändert?
Nein. Die Schweizer Stimmberechtigten lehnten die Reform BVG 21 am 22. September 2024 ab, weshalb der Rahmen vor der Reform weiter gilt. Die Änderungen 2026 sind die routinemässige Anpassung der Schwellenwerte, keine strukturelle Reform.
Wie hoch sind die Altersgutschriftssätze 2026?
7% des versicherten Lohns für 25 bis 34 Jahre, 10% für 35 bis 44, 15% für 45 bis 54 und 18% für 55 bis 65. Der Arbeitgeber trägt jeweils mindestens die Hälfte.
Wie hoch ist der BVG-Mindestzinssatz 2026?
1.25%. Dies ist der Mindestsatz, zu dem das obligatorische Altersguthaben verzinst werden muss; einzelne Einrichtungen können mehr gutschreiben.
