Ergänzungssteuer Schweiz 2026: Vollständiger Leitfaden zur QDMTT-Erklärung für Pillar-2
Quick Answer
Wie QDMTT die Unternehmenssteuer Schweiz für grosse KMU verändert: Pillar-2-Mindeststeuerberechnung, SBIE-Befreiungen, Meldefrist 30. Juni 2026 und was der effektive Steuersatz von 15% für Ihre Schweizer Steuerposition bedeutet.
Der Anruf kam an einem Dienstagnachmittag Ende Mai. Der CFO einer Zuger Technologieholding – Teil eines Konzerns mit einem konsolidierten Umsatz von EUR 2,3 Milliarden – hatte soeben sein Treffen mit den Steuerberatern beendet. Die Botschaft war klar: Die erste Schweizer Ergänzungssteuer (QDMTT) ist bis zum 30. Juni 2026 einzureichen, und der effektive Steuersatz des Unternehmens in Zug von 11,9% liegt 3,1 Prozentpunkte unter dem globalen Mindeststeuerstandard der OECD von 15%. Ergänzungssteuer zu berechnen, zu dokumentieren und einzureichen – in unter drei Wochen, auf Basis eines GloBE-Datenmodells, das das Team noch nie aufgebaut hatte. Diese Situation spielt sich gerade in Zug, Nidwalden, Schaffhausen und jedem anderen Schweizer Niedrigsteuerkanton ab. Wenn Ihre Schweizer Gesellschaft Teil eines grossen multinationalen Konzerns ist und Ihr Team noch fragt «Betrifft uns das?» – lesen Sie diesen Leitfaden.
Was ist die QDMTT? Warum die Schweiz eine eigene Mindeststeuer eingeführt hat
Die Qualifying Domestic Minimum Top-Up Tax (QDMTT) ist die schweizerische Umsetzung des globalen OECD-Pillar-2-Mindeststeuerrahmens. Pillar 2 verlangt, dass grosse multinationale Konzerne in jeder Jurisdiktion, in der sie tätig sind, einen effektiven Mindeststeuersatz (ETR) von 15% auf ihre Gewinne entrichten. Liegt die ETR einer Jurisdiktion unter 15%, kann die Differenz – die sogenannte «Ergänzungssteuer» – vom Wohnsitzland des Mutterkonzerns erhoben werden.
Unternehmenssteuer Schweiz: Wie QDMTT die Schweizer Steuerstruktur für grosse KMU verändert
Die Einführung der QDMTT – der Qualifizierten Inländischen Ergänzungssteuer – verändert die Unternehmenssteuer Schweiz für Schweizer Unternehmen im Geltungsbereich des OECD-Pillar-2-Rahmens grundlegend. Die Schweiz hat QDMTT durch das Bundesgesetz über die Mindestbesteuerung grosser Unternehmensgruppen per 1. Januar 2024 eingeführt. Für Schweizer KMU mit konsolidierten Konzernumsätzen über EUR 750 Millionen bedeutet QDMTT: Der Bund erhebt eine Ergänzungssteuer, um den effektiven Steuersatz auf 15% anzuheben – auch in steuerlich attraktiven Kantonen wie Zug (11,9%) oder Nidwalden (12,0%).
Die Compliance-Anforderungen für die Unternehmenssteuer Schweiz unter QDMTT sind erheblich: Eine QDMTT-Meldung muss innerhalb von 15 Monaten nach Geschäftsjahresende bei der ESTV eingereicht werden (30. Juni 2026 für Jahresrechnung 2024). Sie umfasst GloBE-Einkommensberechnung, SBIE-Befreiungsanalyse und Ergänzungssteuerberechnung je Rechtseinheit. Scalemetrics koordiniert die QDMTT-Analyse mit Ihrem Treuhänder und liefert das CFO-seitige Finanzmodell für eine präzise Ergänzungssteuerberechnung.
Die Schweiz hat vorausschauend gehandelt. Mit dem Bundesgesetz über die Ergänzungssteuer (Ergänzungssteuergesetz), das am 1. Januar 2024 in Kraft getreten ist, stellt die Schweiz sicher, dass die auf Schweizer Gewinnen fällige Ergänzungssteuer in der Schweiz verbleibt – bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) – und nicht in eine ausländische Staatskasse fliesst. Die erste Erklärung für das Steuerjahr 2024 ist bis zum 30. Juni 2026 einzureichen.
Wer ist betroffen? Der EUR 750-Millionen-Schwellenwert erklärt
Die QDMTT gilt für Schweizer Konzerneinheiten (Gesellschaften, Betriebsstätten), die Mitglieder eines multinationalen Konzerns mit einem konsolidierten Gesamtumsatz von EUR 750’000’000 oder mehr in mindestens zwei der vier vorangehenden Geschäftsjahre sind. Dieser Schwellenwert entspricht den GloBE-Regeln und dem länderbezogenen Berichterstattungs-Schwellenwert (CbCR) – wenn Ihr Konzern bereits CbCR-Meldungen erstellt, sind Sie im Anwendungsbereich.
Die am stärksten betroffenen Kantone sind jene mit effektiven Gewinnsteuersätzen unter 15%: Zug (11,9%), Nidwalden (11,97%), Obwalden (12,66%), Appenzell Innerrhoden (13,04%) und Schaffhausen (13,49%). Schweizer KMU ohne qualifizierenden ausländischen Mutterkonzern sind vollständig vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Die Frist 30. Juni: Was muss eingereicht werden?
Die QDMTT-Erklärung für das Steuerjahr 2024 muss bis zum 30. Juni 2026 bei der zuständigen kantonalen Steuerverwaltung am Sitz der Schweizer Gesellschaft eingereicht werden. Die Erklärung umfasst folgende Kernelemente:
- GloBE-Nettoeinkommen – nicht identisch mit dem schweizerischen Handelsbilanzergebnis. Erfordert spezifische GloBE-Anpassungen.
- Erfasste Steuern (Covered Taxes) – laufende und latente Steuern gemäss GloBE-Regeln.
- SBIE-Berechnung – substanzbasierte Abzüge für Lohnkosten und Sachanlagen.
- Wahlrecht Transitional CbCR Safe Harbour, sofern anwendbar.
- Ergänzungssteuer-Betrag – oder Bestätigung einer Null-Haftung.
Rechenbeispiel: Zug-Gesellschaft mit CHF 2 Mio. Gewinn
Zur Veranschaulichung: Eine Zuger Betriebsgesellschaft mit einem GloBE-Nettoeinkommen von CHF 2’000’000, erfassten Steuern von CHF 238’000 (ETR: 11,9%), anrechenbaren Lohnkosten von CHF 1’200’000 und Sachanlagen im Buchwert von CHF 3’000’000.
SBIE (2024 Übergangssätze): (9,8% × CHF 1’200’000) + (7,8% × CHF 3’000’000) = CHF 117’600 + CHF 234’000 = CHF 351’600.
GloBE-Einkommen nach SBIE: CHF 2’000’000 − CHF 351’600 = CHF 1’648’400.
Mindeststeuer bei 15%: CHF 247’260.
Ergänzungssteuer: CHF 247’260 − CHF 238’000 = CHF 9’260.
Ohne SBIE würde die Ergänzungssteuer CHF 62’000 betragen. Die substanzbasierte Reduktion durch Schweizer Lohnkosten und Sachanlagen vermindert die Belastung um 85%. Korrekt dokumentierte Schweizer Substanz ist daher der wirksamste legale Hebel zur Steuerminimierung.
SBIE: Die Substanzabzüge als legales Reduktionsmittel
Die Übergangssätze für 2024 betragen 9,8% der anrechenbaren Lohnkosten und 7,8% des Buchwertes der anrechenbaren Sachanlagen – höher als die dauerhaften Sätze (die bis 2033 auf je 5% sinken). Anrechenbare Lohnkosten umfassen Löhne, Gehälter, AHV-Arbeitgeberbeiträge und BVG-Beiträge für Mitarbeitende, die ihre Tätigkeit physisch in der Schweiz ausüben. Zugeteilte Kosten aus dem Ausland qualifizieren nicht, sofern die Mitarbeitenden nicht in der Schweiz tätig sind. Anrechenbare Sachanlagen umfassen Sachanlagen in der Schweiz (Gebäude, Maschinen, Einrichtungen) – nicht jedoch Goodwill, immaterielle Vermögenswerte oder Finanzanlagen.
Transitional CbCR Safe Harbour: Sind Sie für 2024 befreit?
Viele Schweizer Gesellschaften können für 2024 den Transitional CbCR Safe Harbour in Anspruch nehmen, der die Ergänzungssteuer auf null reduziert – ohne vollständige GloBE-Berechnung. Der Safe Harbour gilt, wenn eines von drei Tests auf Basis der CbCR-Daten für die Schweiz erfüllt ist: (1) De-minimis-Test: Schweizer CbCR-Umsatz unter EUR 10’000’000 oder Gewinn vor Steuern unter EUR 1’000’000; (2) Vereinfachter ETR-Test: Schweizer vereinfachte ETR (CbCR-Steueraufwand ÷ CbCR-Gewinn) liegt 2024 bei oder über 15%; (3) Routine-Gewinn-Test: Schweizer Gewinn liegt unter dem SBIE-Betrag.
Der Safe Harbour muss aktiv in der QDMTT-Erklärung gewählt und mit CbCR-Dokumentation belegt werden. Er gilt nicht automatisch. Falsch gewählte Safe Harbours können zu Nachforderungen führen. Eine professionelle Überprüfung der CbCR-Daten gegen alle drei Tests ist vor der Wahl obligatorisch.
Häufig gestellte Fragen
Muss eine reine Schweizer Holdinggesellschaft mit nur Dividendeneinkünften eine QDMTT-Erklärung einreichen?
Dividendeneinkünfte, die unter die schweizerische Beteiligungsabzugsregelung fallen, sind in der Regel vom GloBE-Nettoeinkommen ausgenommen – eine reine Holding kann daher eine Null-Haftung aufweisen. Die Erklärung muss dennoch eingereicht werden, um die Null-Haftung zu bestätigen. Eine automatische Befreiung ohne Einreichung ist nach Schweizer Recht nicht vorgesehen.
Was passiert bei Versäumnis der Frist 30. Juni 2026?
Verspätete Einreichungen ziehen kantonale Bussgelder und Verzugszinsen auf die geschuldete Steuer nach sich (derzeit 4,5% per annum nach Bundessteuerrecht). Die ESTV kann die Steuerschuld von Amts wegen veranlagen. Für gutgläubige Verspätungen bei der erstmaligen Einreichung hat die ESTV ein pragmatisches Vorgehen signalisiert – dies ist jedoch keine verlässliche Strategie. Die Frist ist gesetzlich festgelegt.
Sind eigenständige Schweizer KMU ohne ausländischen Konzern betroffen?
Nein. Die QDMTT gilt ausschliesslich für Schweizer Gesellschaften, die Konzerneinheiten eines multinationalen Konzerns mit EUR 750’000’000+ konsolidiertem Umsatz sind. Eigenständige Schweizer KMU ohne qualifizierenden ausländischen Mutterkonzern sind vollständig vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Wie wirken sich Schweizer Verlustvorträge auf die QDMTT aus?
Latente Steueransprüche aus Verlustvorträgen werden in den erfassten Steuern berücksichtigt, sofern sie die GloBE-Anerkennungskriterien erfüllen. Dies kann die ETR-Lücke verringern und die Ergänzungssteuer senken. Die GloBE-spezifischen Aktivierungsregeln weichen jedoch von den schweizerischen Handelsrechtsregeln ab. Eine professionelle GloBE-Modellierung ist erforderlich.
Wie wirken bestehende kantonale Steuerrulings auf die QDMTT?
Bestehende kantonale Rulings mit Vorzugssteuersätzen heben die QDMTT-Pflicht nicht auf. Wenn ein Ruling zu einer effektiven Steuerbelastung unter 15% führt, fällt trotzdem eine Ergänzungssteuer an. Unternehmen mit Legacy-Rulings aus früheren Lizenzbox-Regimes oder kantonalen Anreizvereinbarungen müssen ihre QDMTT-Exposition unabhängig vom bestehenden Ruling prüfen.
Bis zum 30. Juni 2026 bleiben 19 Tage. Scalemetrics unterstützt Schweizer Konzerneinheiten internationaler Konzerne bei ihrer Körperschaftsteuer- und MWST-Compliance Schweiz – einschliesslich QDMTT-Erklärungsvorbereitung, GloBE-Modellierung, SBIE-Optimierung und Safe-Harbour-Analyse. Für CFOs, die neben der Steuercompliance strategische Finanzführung benötigen, bieten unsere CFO-Dienstleistungen Schweiz die benötigte Expertise ohne Vollzeitanstellung.
Sources & References
Seit wann erhebt die Schweiz die OECD-Mindeststeuer, und wie funktioniert sie?
Die Schweiz erhebt seit dem 1. Januar 2024 eine qualifizierte nationale Ergänzungssteuer (QDMTT) und seit dem 1. Januar 2025 die internationale Ergänzungssteuer nach der Income Inclusion Rule (IIR). Die QDMTT hebt den effektiven Satz betroffener Konzerne auf 15% an und begrenzt den Vorteil tiefer Kantonssätze. Erste Einnahmen werden 2026 erwartet. Ein rein national tätiges KMU unter EUR 750 Millionen konsolidiertem Umsatz bleibt ausserhalb des Anwendungsbereichs. Grundlage: EFD-Dossier vom 4. September 2024.
