Transparenzregister Schweiz 2026: Was AG und GmbH jetzt tun muessen
Quick Answer
Das neue Schweizer Transparenzregister (TJPA) tritt Herbst 2026 in Kraft. Jede AG und GmbH muss wirtschaftlich Berechtigte melden oder CHF 250.000 Busse riskieren. KMU-Leitfaden.
Im September 2025 hat das Schweizer Bundesparlament zwei wegweisende Gesetze verabschiedet, die jede Schweizer AG und GmbH betreffen: das Bundesgesetz ueber die Transparenz juristischer Personen (TJPA) und eine revidierte Fassung des Geldwaeschereigesetzes (GwG). Beide Gesetze sollen im Herbst 2026 in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt sind ueber 500.000 Schweizer Unternehmen gesetzlich verpflichtet, ihre wirtschaftlich Berechtigten in einem neuen nationalen Transparenzregister einzutragen – bei Nichtbeachtung drohen Bussen von bis zu CHF 250.000.
Wenn Ihr Unternehmen als AG oder GmbH in der Schweiz eingetragen ist, sind Sie von dieser Regelung betroffen. Dieser Leitfaden erklaert, was das TJPA konkret verlangt, wer als wirtschaftlich Berechtigter gilt, welche Informationen eingetragen werden muessen und welche Schritte Ihr KMU vor der Herbst-2026-Frist einleiten sollte.
Was ist das Schweizer Transparenzregister?
Das TJPA schafft ein zentrales, nicht oeffentlich zugaengliches Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten, das vom Bundesamt fuer Justiz (BJ) elektronisch ueber die EasyGov-Plattform gefuehrt wird. Im Unterschied zum Handelsregister ist das Transparenzregister nicht oeffentlich einsehbar. Zugang haben nur bestimmte Behoerden – darunter FINMA-Pruefer, Selbstregulierungsorganisationen, der Nachrichtendienst des Bundes, Grundbuchaemter sowie Finanzintermedaere im Rahmen ihrer GwG-Sorgfaltspflichten.
Zweck des Registers ist es, eine wesentliche Luecke im Schweizer Geldwaeschereirecht zu schliessen. Das TJPA aendert dies grundlegend: Jede Schweizer AG und GmbH muss ihre wirtschaftlich Berechtigten im Register erfassen und aktuell halten.
Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?
Gemaess TJPA ist ein wirtschaftlich Berechtigter jede natuerliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile, Stimmrechte oder des Kapitals einer Schweizer juristischen Person kontrolliert. Dieser Schwellenwert entspricht den FATF-Standards und der bereits im Schweizer GwG verwendeten Definition.
Fuer Schweizer KMU bedeutet das konkret:
- Einzelgruender: Der Gruender gilt als wirtschaftlich Berechtigter, wenn er mehr als 25% der Anteile haelt.
- Mitgruenderstrukturen: Jeder Mitgruender mit einem qualifizierenden Anteil muss einzeln eingetragen werden.
- Familienunternehmen: Jedes Familienmitglied mit einer qualifizierenden Beteiligung muss identifiziert und registriert werden.
- Holdingstrukturen: Wenn eine Holdinggesellschaft Ihre AG oder GmbH kontrolliert, muessen die natuerlichen Personen hinter der Holding mit mehr als 25% wirtschaftlichem Einfluss registriert werden.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Das TJPA gilt fuer alle in der Schweiz eingetragenen AGs und GmbHs. Gemaess dem Bundesamt fuer Justiz fallen mehr als 500.000 Unternehmen in den Geltungsbereich. Ausgenommen sind lediglich Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Boerse kotiert sind.
Zudem erweitert das revidierte GwG den Geltungsbereich auf eine neue Kategorie von Beratern – Personen, die berufsmassig an Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Immobilien oder der Gruendung, Verwaltung oder Domizilierung von juristischen Personen mitwirken.
Welche Informationen muessen eingetragen werden?
Fuer jeden wirtschaftlich Berechtigten muessen Schweizer Unternehmen folgende Angaben ueber EasyGov im Transparenzregister erfassen:
- Vollstaendiger gesetzlicher Name
- Geburtsdatum
- Staatsangehoerigkeit und Wohnsitzland
- Art und Umfang der Kontrollbeteiligung
- Wohnadresse
Unternehmen sind verpflichtet, ihre internen Aufzeichnungen aktuell zu halten und das Register bei jeder Aenderung der Eigentuemerstruktur unverzueglich zu aktualisieren.
Zeitplan: Ab wann gilt die Pflicht?
Das TJPA und das revidierte GwG sollen im Herbst 2026 in Kraft treten. Das Bundesamt fuer Justiz koordiniert den EasyGov-Rollout in Zusammenarbeit mit SECO und weiteren Bundespartnern. Unternehmen werden nach dem Go-live eine Uebergangsfrist fuer die Ersterfassung erhalten – die genaue Dauer ist noch nicht veroeffentlicht.
Schweizer KMU sollten die Vorbereitung jedoch nicht bis zum Herbst 2026 aufschieben. Die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten – insbesondere bei komplexen Holdingstrukturen – erfordert eine interne Analyse, die Zeit in Anspruch nimmt.
Sanktionen bei Nichteinhaltung
Das TJPA sieht bei Nichteinhaltung empfindliche Sanktionen vor. Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, unrichtige Angaben machen oder Aenderungen nicht melden, koennen mit Verwaltungsbussen von bis zu CHF 250.000 belegt werden. Bei vorsaetzlichem Verstoss drohen zusaetzlich strafrechtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen im Unternehmen.
5 Massnahmen, die Schweizer KMU jetzt einleiten sollten
- Eigentuemerstruktur erfassen. Identifizieren Sie alle natuerlichen Personen, die mehr als 25% der Anteile, Stimmrechte oder des Kapitals Ihrer AG oder GmbH halten.
- Aktionarsregister ueberpruefen. Stellen Sie sicher, dass Ihr internes Aktionarsregister vollstaendig und aktuell ist.
- Indirekte Kontrolle pruefen. Aktionarsvereinbarungen und Verwaltungsratsbestellungsrechte koennen wirtschaftliche Berechtigung unterhalb der 25%-Schwelle begruenden.
- EasyGov-Konto einrichten. Falls Ihr Unternehmen noch nicht auf EasyGov aktiv ist, richten Sie jetzt ein Konto ein.
- Meldeprozess definieren. Legen Sie intern fest, wer fuer die Aktualisierung des Transparenzregisters bei Eigentumseenderungen verantwortlich ist.
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Haeufig gestellte Fragen
Gilt das Transparenzregister auch fuer Einzelfirmen?
Nein. Das TJPA gilt ausschliesslich fuer AGs, GmbHs und andere juristische Personen mit Gesellschaftskapital. Einzelfirmen sind nicht erfasst.
Ist das Transparenzregister oeffentlich einsehbar?
Nein. Das Register ist nicht oeffentlich. Zugang haben nur bestimmte Behoerden – FINMA-Pruefer, Selbstregulierungsorganisationen, der Nachrichtendienst, Grundbuchaemter sowie Finanzintermedaere.
Was gilt, wenn kein Einzelner mehr als 25% haelt?
Das TJPA verlangt die Identifizierung der Person(en), die auf andere Weise tatsaechliche Kontrolle ausueben. Kann keine solche Person identifiziert werden, muss das leitende Management eingetragen werden.
Wie schnell muss das Register nach einer Eigentumseenderung aktualisiert werden?
Die genaue Meldefrist ist noch nicht festgelegt. Basierend auf europaeischen Vergleichsregelungen ist eine Frist von 14-30 Tagen zu erwarten.
Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?
Verwaltungsbussen von bis zu CHF 250.000 bei Nichtregistrierung, falschen Angaben oder fehlenden Updates. Bei vorsaetzlichem Verstoss drohen zusaetzlich strafrechtliche Sanktionen.
Sources & References
