Transparenzregister Schweiz 2026: Was AG und GmbH jetzt tun muessen

Switzerland Transparency Register 2026 — what every Swiss AG and GmbH must do before autumn

Das neue Schweizer Transparenzregister ist kein Randthema mehr. Im September 2025 hat das Bundesparlament zwei Gesetze verabschiedet, die direkt auf mehr als 500.000 Schweizer Unternehmen wirken: das Bundesgesetz ueber die Transparenz juristischer Personen (TJPA) und eine revidierte Fassung des Geldwaeschereigesetzes (GwG). Beide treten Herbst 2026 in Kraft. Jede AG und GmbH, die bis dahin keine wirtschaftlich Berechtigten gemeldet hat, riskiert Verwaltungsbussen von bis zu CHF 250.000.

Dieser Leitfaden richtet sich an Schweizer KMU, die verstehen wollen, was das TJPA konkret verlangt, welche Personen registriert werden muessen, welche Daten in das Register einzutragen sind und welche Vorbereitungen sinnvoll sind, bevor die Frist tatsaechlich laeuft.

Was ist das Schweizer Transparenzregister?

Das TJPA schafft ein zentrales, nicht oeffentlich zugaengliches Bundesregister der wirtschaftlich Berechtigten, das vom Bundesamt fuer Justiz (BJ) elektronisch ueber die EasyGov-Plattform gefuehrt wird. Der wesentliche Unterschied zum Handelsregister: Das Transparenzregister ist nicht fuer die Allgemeinheit einsehbar. Zugang erhalten ausschliesslich bestimmte Behoerden, darunter FINMA-Pruefer, Selbstregulierungsorganisationen, der Nachrichtendienst des Bundes, Grundbuchaemter sowie Finanzintermedaere im Rahmen ihrer GwG-Sorgfaltspflichten.

Das Register schliesst eine bisherige Luecke im Schweizer Geldwaeschereirecht. Bisher mussten viele KMU ihre Eigentuemerstruktur gegenueber keiner zentralen Bundesstelle offenlegen. Das TJPA aendert das grundlegend: Jede Schweizer AG und GmbH muss ihre wirtschaftlich Berechtigten erfassen, aktuell halten und bei Veraenderungen unverzueglich nachfuehren.

Wer gilt als wirtschaftlich Berechtigter?

Gemaess TJPA ist ein wirtschaftlich Berechtigter jede natuerliche Person, die direkt oder indirekt mehr als 25% der Anteile, Stimmrechte oder des Kapitals einer Schweizer juristischen Person kontrolliert. Dieser Schwellenwert entspricht den FATF-Standards und deckt sich mit der im bisherigen Schweizer GwG verwendeten Definition.

Fuer Schweizer KMU laesst sich das auf wenige konkrete Faelle herunterbrechen:

  • Einzelgruender: Wer mehr als 25% der Anteile haelt, gilt als wirtschaftlich Berechtigter und muss eingetragen werden.
  • Mitgruenderstrukturen: Jeder Mitgruender mit einem qualifizierenden Anteil wird einzeln erfasst, nicht zusammengefasst.
  • Familienunternehmen: Jedes Familienmitglied, das eine qualifizierende Beteiligung haelt, muss identifiziert und registriert werden.
  • Holdingstrukturen: Wenn eine Holdinggesellschaft die AG oder GmbH kontrolliert, muessen die natuerlichen Personen hinter der Holding mit mehr als 25% wirtschaftlichem Einfluss namentlich registriert werden.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Das TJPA gilt fuer alle in der Schweiz eingetragenen AGs und GmbHs. Gemaess Bundesamt fuer Justiz fallen mehr als 500.000 Unternehmen in den Geltungsbereich. Ausgenommen sind lediglich Gesellschaften, deren Aktien an einer anerkannten Boerse kotiert sind – also ein sehr kleiner Teil des Schweizer Unternehmensregisters.

Das revidierte GwG erweitert den Geltungsbereich zusaetzlich auf eine neue Kategorie von Beratern: Personen, die berufsmassig an Finanztransaktionen im Zusammenhang mit Immobilien oder der Gruendung, Verwaltung oder Domizilierung von juristischen Personen mitwirken, fallen neu ebenfalls unter die GwG-Pflichten.

Welche Informationen muessen eingetragen werden?

Fuer jeden wirtschaftlich Berechtigten sind folgende Angaben ueber EasyGov in das Transparenzregister einzutragen:

  • Vollstaendiger gesetzlicher Name
  • Geburtsdatum
  • Staatsangehoerigkeit und Wohnsitzland
  • Art und Umfang der Kontrollbeteiligung
  • Wohnadresse

Unternehmen sind verpflichtet, diese Angaben intern aktuell zu halten und das Register bei jeder Aenderung der Eigentuemerstruktur unverzueglich zu aktualisieren. Eine Eigentumseenderung ohne Folgemeldung ist genauso sanktionierbar wie das vollstaendige Fehlen eines Eintrags.

Zeitplan: Ab wann gilt die Pflicht?

Das TJPA und das revidierte GwG sollen im Herbst 2026 in Kraft treten. Das Bundesamt fuer Justiz koordiniert den EasyGov-Rollout gemeinsam mit SECO und weiteren Bundespartnern. Nach dem Go-live werden Unternehmen eine Uebergangsfrist fuer die Ersterfassung erhalten. Die genaue Dauer ist noch nicht veroeffentlicht.

Das klingt nach ausreichend Zeit – ist es aber nicht fuer alle KMU. Insbesondere bei komplexen Holdingstrukturen oder verstreuten Aktionarsregistern erfordert die Identifizierung der wirtschaftlich Berechtigten eine sorgfaeltige interne Analyse. Wer damit erst im Herbst 2026 beginnt, handelt unter Zeitdruck.

Sanktionen bei Nichteinhaltung

Das TJPA formuliert klare Konsequenzen. Unternehmen, die ihrer Registrierungspflicht nicht nachkommen, unrichtige Angaben machen oder Aenderungen nicht melden, koennen mit Verwaltungsbussen von bis zu CHF 250.000 belegt werden. Bei vorsaetzlichem Verstoss drohen zusaetzlich strafrechtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen im Unternehmen.

Beide Sanktionskategorien koennen gleichzeitig ausgeloest werden. Es handelt sich nicht um eine Entscheidung zwischen Busse oder Strafrecht – sondern potenziell um beides.

5 Massnahmen, die Schweizer KMU jetzt einleiten sollten

Wer jetzt handelt, vermeidet spaeter Zeitdruck und Compliance-Luecken. Diese fuenf Schritte sind der sinnvolle Einstieg:

1. Eigentuemerstruktur erfassen. Identifizieren Sie alle natuerlichen Personen, die mehr als 25% der Anteile, Stimmrechte oder des Kapitals Ihrer AG oder GmbH halten. 2. Aktionarsregister ueberpruefen. Stellen Sie sicher, dass Ihr internes Aktionarsregister vollstaendig und auf dem aktuellen Stand ist. 3. Indirekte Kontrolle pruefen. Aktionarsvereinbarungen und Verwaltungsratsbestellungsrechte koennen wirtschaftliche Berechtigung auch unterhalb der 25%-Schwelle begruenden. 4. EasyGov-Konto einrichten. Falls Ihr Unternehmen noch nicht auf EasyGov aktiv ist, ist jetzt der richtige Zeitpunkt, ein Konto anzulegen. 5. Meldeprozess definieren. Legen Sie intern fest, wer bei Eigentumseenderungen fuer die Aktualisierung des Transparenzregisters verantwortlich ist.

Das Scalemetrics-Team unterstuetzt Schweizer KMU mit Corporate Tax & Compliance-Dienstleistungen, die laufende regulatorische Ueberwachung und TJPA-Readiness einschliessen. Unser Fractional-CFO-Team koordiniert die Eigentumerkartierung und EasyGov-Vorbereitung als Teil Ihres Compliance-Kalenders.

Haeufig gestellte Fragen

Gilt das Transparenzregister auch fuer Einzelfirmen?

Nein. Das TJPA gilt ausschliesslich fuer AGs, GmbHs und andere juristische Personen mit Gesellschaftskapital. Einzelfirmen sind nicht erfasst und unterliegen keiner Registrierungspflicht nach diesem Gesetz.

Ist das Transparenzregister oeffentlich einsehbar?

Nein. Das Register ist nicht oeffentlich zugaenglich. Zugang haben nur bestimmte Behoerden – darunter FINMA-Pruefer, Selbstregulierungsorganisationen, der Nachrichtendienst des Bundes, Grundbuchaemter sowie Finanzintermedaere im Rahmen ihrer GwG-Sorgfaltspflichten.

Was gilt, wenn kein Einzelner mehr als 25% haelt?

Das TJPA verlangt in diesem Fall die Identifizierung der Person oder Personen, die auf andere Weise tatsaechliche Kontrolle ausueben. Kann keine solche Person identifiziert werden, muss das leitende Management des Unternehmens eingetragen werden.

Wie schnell muss das Register nach einer Eigentumseenderung aktualisiert werden?

Die genaue Meldefrist ist noch nicht festgelegt. Basierend auf europaeischen Vergleichsregelungen ist eine Frist von 14-30 Tagen zu erwarten. Unternehmen sollten interne Prozesse einrichten, die eine zeitnahe Meldung sicherstellen.

Welche Sanktionen drohen bei Nichteinhaltung?

Verwaltungsbussen von bis zu CHF 250.000 bei Nichtregistrierung, falschen Angaben oder fehlenden Updates. Bei vorsaetzlichem Verstoss drohen zusaetzlich strafrechtliche Sanktionen gegen die verantwortlichen Personen im Unternehmen.

Was umfasst ausgelagerte Buchhaltung fuer Schweizer KMU?

Ausgelagerte Buchhaltung fuer Schweizer KMU umfasst OR-konforme Buchfuehrung nach Art. 957-963b, monatliche Bankabstimmung, Debitoren- und Kreditorenverwaltung, Lohnlaeufe mit AHV/BVG/UVG-Abzuegen, vierteljaehrliche MWST-Abrechnungen und monatliche Abschluesse – geliefert von einem externen Spezialisten ohne Fixkosten eines internen Teams.

Welche Buchfuehrungsstandards gelten fuer Schweizer KMU?

Schweizer KMU fuehren Buecher nach dem Obligationenrecht (OR), Art. 957-963b: Accrual-Basis-Buchhaltung, Bilanz und Erfolgsrechnung. Unternehmen ueber CHF 500.000 Umsatz oder 10 oder mehr Mitarbeitenden benoetigen eine eingeschraenkte Revision, sofern nicht alle Gesellschafter den Verzicht beschlossen haben.

Pascal Stämpfli, CFA – MD & CFO Strategist bei Scalemetrics
Pascal Stämpfli, CFA
MD & CFO Strategist, Scalemetrics

Pascal ist ein erfahrener Finanzfachmann, Venture-Capital-Experte und vertrauenswürdiger Berater für Startups und Investoren. Er ist CFA-Charterholder und hat einen Master in Ökonomie der Universität St. Gallen. Er ist Gründer von Scalemetrics und Mitgründer von Kubera Equity. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Corporate Finance und Venture Building hat Pascal Tausende von Unternehmen in der Frühphase bewertet und Gründer in ganz Europa beraten. Als Managing Partner bei COREangels Big Data & AI Europe und regelmässiges Jurymitglied bei Pitch-Events ist er tief in der Zürcher Startup-Szene verwurzelt und weithin als Experte für Erfolgsfaktoren und Wachstumsfinanzierung anerkannt.