MWST Erhöhung Schweiz KMU 2026: Was Sie jetzt wissen müssen
Kurzantwort: Der Nationalrat hat am 17. Juni 2026 die Erhöhung des Schweizer MWST-Satzes von 8,1% auf 8,5% vorangetrieben – voraussichtlich ab 1. Januar 2028, vorbehaltlich einer Volksabstimmung. Zusätzlich wurde der Verzugszinssatz auf überfällige MWST-Zahlungen ab Juli 2026 von 4,5% auf 4% gesenkt. Schweizer KMU müssen beide Änderungen jetzt verstehen: Der Zeitplan bis 2028 ist kürzer als er erscheint, und die Zinssatzsenkung hat unmittelbare Relevanz für die Liquiditätsplanung.
Was der Nationalrat tatsächlich entschieden hat
Am 17. Juni 2026 stimmte der Nationalrat der MWST Erhöhung Schweiz KMU zu und folgte damit dem Antrag des Ständerats auf eine Erhöhung des Normalsatzes um 0,4 Prozentpunkte – von 8,1% auf 8,5%. Der Sondersatz für Beherbergung sowie der reduzierte Satz sollen gemäss aktuellem Vorschlag unverändert bleiben.
Die Erhöhung ist noch kein Gesetz. Das Schweizer Gesetzgebungsverfahren erfordert die Übereinstimmung beider Kammern sowie eine obligatorische oder fakultative Referendumsperiode. Bei einer Volksabstimmung haben die Stimmbürgerinnen und Stimmbürger das letzte Wort. Der frühestmögliche realistische Zeitpunkt des Inkrafttretens ist der 1. Januar 2028.
Der erklärte Zweck der Erhöhung ist die Finanzierung zusätzlicher Sozialversicherungsverpflichtungen – konkret um eine längerfristige Finanzierungslücke im AHV-System zu schliessen. Dies entspricht dem Mechanismus der letzten MWST-Erhöhung 2024 (von 7,7% auf 8,1%) zur Finanzierung der AHV-Reform.
Für MWST-pflichtige Schweizer KMU sind die operativen Auswirkungen real – auch wenn die Änderung noch zwei Jahre entfernt ist. Preismodelle, Softwarekonfigurationen und vertragliche MWST-Klauseln benötigen Vorlaufzeit. Die Analyse jetzt zu starten ist deutlich besser als Ende 2027.
Die Zinssatzsenkung ab Juli 2026: Bedeutung für den MWST-Cashflow
Mit Wirkung ab Juli 2026 hat die ESTV den Verzugszinssatz auf überfällige Zahlungen, verzögerte Rückerstattungen und bedingte Zahlungsverpflichtungen von 4,5% auf 4% pro Jahr gesenkt. Dies betrifft:
- Verzugszinsen: Die ESTV erhebt 4% auf überfällige vierteljährliche MWST-Zahlungen. Ein offener Betrag von CHF 50’000 kostet nun CHF 2’000 pro Jahr an Verzugszinsen statt CHF 2’250.
- Rückerstattungszinsen: Die ESTV vergütet 4% auf verzögerte Steuerrückerstattungen. Für exportorientierte Unternehmen in systematischer MWST-Rückerstattungsposition verringert sich der Zinsertrag leicht.
- Bedingte Zahlungszinsen: Für bestrittene, unter Einspruch gehaltene MWST-Beträge gilt der neue Satz von 4%.
Die praktische Schlussfolgerung: Die Kosten einer verspäteten MWST-Zahlung sind marginal günstiger geworden – dies ist jedoch keine Einladung zur Verzögerung. Mahngebühren, Koordinationsprobleme mit der SVA und erhöhte Prüfungsaufmerksamkeit bleiben unverändert. Die 4%-Änderung ist für die Cashflow-Modellierung strittiger Beträge relevant, nicht als Grund für verzögerte vierteljährliche Abrechnungen.
Schweizer MWST-Pflichten, die jedes KMU jetzt erfüllen muss
Bevor die potenzielle Erhöhung 2028 geplant wird, lohnt sich ein Audit der aktuellen MWST-Compliance. Die häufigsten Lücken bei Schweizer KMU sind keine dramatischen – sie sind strukturelle Versäumnisse, die sich still akkumulieren.
- Registrierungsschwelle: CHF 100’000 weltweiter Jahresumsatz löst die Registrierungspflicht aus. Die Schwelle ändert sich unter dem aktuellen Vorschlag nicht. Wer auf diesen Schwellenwert zuwächst, sollte proaktiv registrieren – die administrativen Kosten einer verspäteten Registrierung (rückdatierte Abrechnungen, Bussen, Zinsen) übersteigen die Kosten einer frühzeitigen Registrierung bei weitem.
- Vierteljährliche Einreichungsfristen: MWST-Abrechnungen sind innerhalb von 60 Tagen nach Quartalsende fällig. Q1 (Jan-Mär) ist bis 31. Mai fällig. Q2 (Apr-Jun) ist bis 31. August fällig. Verspätete Einreichungen ziehen automatische Mahnungen und Verzugszinsen der ESTV nach sich.
- Vollständigkeit der Vorsteuerrückforderung: Viele Schweizer KMU fordern systematisch zu wenig Vorsteuer zurück – insbesondere bei Software-Abonnements, Beratungsdienstleistungen und Homeoffice-Kosten. Eine MWST-Erhöhung macht den Wert einer vollständigen Vorsteuerrückforderung proportional grösser.
- Bezugssteuer-Pflichten: B2B-Einkäufe bei ausländischen Lieferanten (Software, Beratung, Werbung) erfordern eine Selbstveranlagung der Bezugssteuer. Dies wird von KMU ohne dedizierte Finanzfunktion häufig übersehen und kann bei einer Prüfung zu kumulativen MWST-Nachforderungen führen.
- Vertragliche MWST-Klauseln: Mehrjährige Verträge, die jetzt zu 8,1% abgeschlossen werden, benötigen MWST-Anpassungsklauseln für eine mögliche Ratenänderung 2028. Schweizer Standardverträge enthalten oft eine Preisanpassungsklausel für MWST-Änderungen – überprüfen Sie, ob Ihre dies tut.
Planung für 8,5%: Ein Zeitplan 2026-2028 für Schweizer KMU
Der Referendumsprozess bedeutet, dass die Umsetzung 2028 nicht sicher ist, aber den Basisfall darstellt. Schweizer KMU sollten so planen, als ob sie eintreten wird.
- Jetzt (H2 2026): Aktuellen MWST-Compliance-Status prüfen. Lücken bei Vorsteuerrückforderung, Bezugssteuer und vierteljährlichen Einreichungen schliessen. Dies ist unabhängig von der Ratenänderung wertvoll.
- H1 2027: Preismodelle überprüfen. Bestimmen, ob die 0,4% auf Kunden übertragen (Vertragsprüfung und Kundenkommunikation erforderlich) oder in die Marge absorbiert werden sollen (Margenmodellierung erforderlich).
- Q3 2027: Buchhaltungssoftware für duale MWST-Szenarien konfigurieren. Moderne Plattformen (Abacus, DATEV, Bexio) erlauben die Vorkonfiguration künftiger Sätze – dies vor der Frist aktivieren statt im Dezember 2027 hektisch handeln zu müssen.
- Q4 2027: Kundenkommunikation abschliessen. Rechnungsvorlagen, Website-Preisseiten und vertragliche MWST-Klauseln aktualisieren.
- 1. Januar 2028 (wenn genehmigt): 8,5% Normalsatz auf alle steuerbaren Leistungen ab diesem Datum anwenden. Massgebend ist das Leistungsdatum, nicht das Rechnungsdatum.
Wie Scalemetrics Schweizer KMU bei der MWST-Compliance unterstützt
Scalemetrics übernimmt den vollständigen MWST-Compliance-Zyklus für Schweizer KMU: vierteljährliche MWST-Abrechnungen bei der ESTV, Optimierung der Vorsteuerrückforderung, Bezugssteuer-Selbstveranlagung und Vertretung bei Prüfungen. Für Mandanten, die sich auf die potenzielle Ratenänderung 2028 vorbereiten, führen wir eine MWST-Readiness-Prüfung durch – Preisgestaltung, Verträge und Systemkonfiguration.
Wenn Ihr MWST-Prozess auf manuellem Aufwand oder Gründer-Kapazität läuft, ist das Zeitfenster vor einer Ratenänderung der richtige Moment, um eine ordentliche Struktur aufzubauen. Kontaktieren Sie das Scalemetrics-Team für eine MWST-Compliance-Prüfung.
Häufig gestellte Fragen
Wann tritt die MWST-Erhöhung von 8,1% auf 8,5% in Kraft?
Der Nationalrat hat am 17. Juni 2026 die Erhöhung vorangetrieben und zielt auf den 1. Januar 2028 ab. Sie unterliegt einer Volksabstimmung. Bei Annahme gilt der 8,5%-Normalsatz für alle steuerbaren Leistungen ab 1. Januar 2028.
Betrifft die vorgeschlagene Erhöhung den Sondersatz und den reduzierten Satz?
Gemäss aktuellem Vorschlag ändert sich nur der Normalsatz von 8,1% auf 8,5%. Der reduzierte Satz (2,6%) und der Beherbergungssatz (3,8%) sind nicht von der Änderung betroffen.
Was änderte sich bei den MWST-Zinssätzen im Juli 2026?
Ab Juli 2026 senkte die ESTV den Verzugszinssatz auf überfällige MWST-Zahlungen, verzögerte Rückerstattungen und bedingte Zahlungen von 4,5% auf 4% pro Jahr. Einreichungsfristen und Bussenstrukturen bleiben unverändert.
Ab welchem Umsatz muss sich ein Schweizer Unternehmen für die MWST registrieren?
Die Registrierungspflicht gilt ab CHF 100’000 weltweitem Jahresumsatz. Eine freiwillige Registrierung ist darunter möglich und für B2B-Unternehmen mit hoher Vorsteuer häufig vorteilhaft. Die Schwelle ändert sich unter dem aktuellen Vorschlag nicht.
Was ist die Bezugssteuer und welche Schweizer KMU müssen sie anwenden?
Die Bezugssteuer gilt, wenn ein MWST-registriertes Schweizer Unternehmen Dienstleistungen von einem ausländischen Anbieter ohne Schweizer MWST-Registrierung bezieht. Häufige Beispiele: Cloud-Software (AWS, Salesforce), ausländische Beratungsleistungen, digitale Werbung (Google, Meta). Der Schweizer Käufer veranlagt die MWST selbst in seiner vierteljährlichen Abrechnung.
Scalemetrics bietet ausgelagerte Buchhaltungsdienstleistungen für Schweizer KMU mit präziser, konformer Buchführung und Zahlungsabwicklung.
Wie Sie bei steigendem MWST-Satz sauber neu kalkulieren
Steigt der Satz, ist die Arbeit operativ, nicht nur eine Änderung einer Zahl.
- Verträge: prüfen Sie, ob Preise brutto (inklusive MWST) oder netto (MWST zusätzlich) vereinbart sind. Nettoverträge geben die Erhöhung automatisch an den Kunden weiter, Bruttoverträge belasten ohne Anpassungsklausel Ihre Marge.
- Abonnements und Retainer über den Stichtag: teilen Sie die Fakturierung, damit jede Periode den bei Leistungserbringung geltenden Satz trägt.
- B2C-Preisauszeichnung: Konsumentenpreise müssen den Betrag inklusive MWST zeigen, Detailhandel, Gastronomie und E-Commerce müssen Regalpreise, Menüs und Kasse am Stichtag anpassen.
- Systeme: Kasse, ERP, Fakturierung und Buchhaltung brauchen den neuen Satzcode vorbereitet, der alte Satz bleibt für Korrekturen früherer Perioden aktiv.
- Liquidität: ein höherer Satz bedeutet mehr eingezogene und abzuliefernde MWST, das ist aber nicht Ihr Geld, halten Sie es getrennt vom Betriebskonto.
Abonnement- und Baubetriebe tragen das grösste Übergangsrisiko, weil ihre Leistungen über Monate laufen, der Einzeltransaktions-Detailhandel das geringste. Was sich geändert hat, zeigt unser Leitfaden zur Schweizer Mehrwertsteuer 2026, und unser Service Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Compliance begleitet den Übergang.
Wenn mein Vertragspreis die MWST enthält, wer trägt eine MWST-Erhöhung?
Das hängt vom Vertrag ab. Ist der Preis brutto vereinbart (inklusive MWST) und fehlt eine Anpassungsklausel, tragen Sie die Erhöhung über Ihre Marge. Ist der Preis netto vereinbart (MWST zusätzlich), geht die Erhöhung an den Kunden. Prüfen Sie den Wortlaut vor jeder Satzänderung.
