Schweizer Mehrwertsteuer 2026: Was KMU über den 8,1%-Satz wissen müssen

Quick Answer

Aktueller MWST-Satz Schweiz 2026: Normalsatz 8,1%, reduzierter Satz 2,6%, Sondersatz 3,8% (Beherbergung). Was sich geändert hat und was Schweizer KMU jetzt für die Compliance tun müssen.

Schweizer Mehrwertsteuer 2026: Stabilität mit wichtigen operativen Änderungen

Seit Monaten wird diskutiert, ob die Mehrwertsteuer in der Schweiz steigen wird. Die kurze Antwort für 2026: Die geplante Erhöhung wurde auf frühestens 2028 verschoben. Der Normalsatz bleibt das gesamte Jahr bei 8,1%. Was viele KMU-Inhaber jedoch unterschätzen – die Ruhe bei den Sätzen bedeutet keineswegs, dass alles beim Alten bleibt. Mehrere operative Neuerungen verändern, wie Sie die MWST in Ihrem Alltag handhaben müssen.

Dieser Leitfaden fasst alles Wesentliche zusammen: aktuelle Sätze, die verschobene Satzerhöhung, neue Abrechnungsoptionen, Plattformbesteuerung und eine praxisnahe Compliance-Checkliste für das laufende Jahr.

MWST Compliance Schweiz: Die häufigsten Fehler Schweizer KMU bei der Mehrwertsteuer

Die Schweiz betreibt ein eigenständiges MWST-Regime, vollständig unabhängig von EU-Regelungen, das die Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) mit grosser Konsequenz durchsetzt. MWST Compliance Schweiz ist weit mehr als das schlichte Aufschlagen von 8,1% auf Rechnungen. Die eigentliche Komplexität liegt bei Vorsteuerabzügen, bei der Unterscheidung zwischen steuerbefreiten und ausgenommenen Leistungen, bei Erstattungsanträgen ausländischer Unternehmen und bei der quartalsweisen oder halbjährlichen Abrechnungsperiode.

Wer bei der Berechnung nach der Effektiven Methode Fehler macht, riskiert Unterzahlungen oder überhöhte Vorsteueranmeldungen. Verzugszinsen von 4% pro Jahr und zusätzliche Bussgelder können die Folge sein. Das ist kein theoretisches Risiko – es passiert regelmässig, auch in gut geführten Unternehmen.

Besonders heikel ist die Situation für KMU mit gemischten Leistungen. Wer einen Teil steuerbefreiter Umsätze erzielt – etwa aus Finanzdienstleistungen, dem Gesundheitswesen oder der Bildung – hat nach Art. 30 MWSTG komplexe Vorsteuerkürzungspflichten zu beachten. Korrekte MWST Compliance Schweiz erfordert dann einen kohärenten Steuerplanungsansatz, der den abzugsfähigen Vorsteueranteil strukturiert optimiert. Das Scalemetrics-Team übernimmt den gesamten MWST-Zyklus für Schweizer KMU: von der Registrierung über die quartalsweisen Abrechnungen bis zur Vorsteuerabstimmung und ESTV-Korrespondenz.

MWST Compliance Schweiz: Die 5 Risikobereiche, die ESTV-Prüfungen auslösen

Ein korrekter MWST-Satz allein schützt Sie nicht vor einer Prüfung. Das ESTV-Prüfungsprogramm fokussiert sich erfahrungsgemäss auf fünf Kernbereiche:

Gemischte Leistungen mit teils steuerbaren, teils steuerbefreiten Elementen – hier schleichen sich systematisch Fehler bei der Vorsteueraufteilung ein.

Bezugssteuer auf ausländische Dienstleistungen – wenn Ihr Schweizer Unternehmen digitale Services oder Beratungsleistungen aus dem Ausland bezieht, müssen Sie die MWST selbst deklarieren, auch wenn der ausländische Anbieter keine Schweizer MWST-Nummer hat.

Unzulässige Vorsteuerkorrektur bei Kosten mit privatem Nutzungsanteil: Firmenfahrzeuge, Bewirtung und Homeoffice-Anteile sind klassische Schwachstellen in der Buchhaltung.

Fehlerhafte Behandlung grenzüberschreitender Dienstleistungsexporte – nicht jeder Export ist automatisch von der MWST befreit.

MWST-Korrekturen auf Subventionen oder Drittbeiträge, die den abziehbaren Vorsteueranteil reduzieren, werden häufig nicht korrekt erfasst.

Eine einzige ESTV-Prüfung, die drei Abrechnungsperioden umfasst, kann erhebliche Nachforderungen plus 4,5% Verzugszinsen pro Jahr nach sich ziehen. Professionelle MWST Compliance Schweiz mit dedizierter Fachexpertise und Prüfungsbegleitungskapazität ist der kosteneffizienteste Schutz für jedes Schweizer KMU über CHF 100'000 steuerbarem Jahresumsatz.

Aktuelle MwSt-Sätze in der Schweiz 2026

Seit dem 1. Januar 2024 kennt die Schweiz drei MWST-Sätze. Sie entstanden im Rahmen der AHV-Abstimmung vom September 2022 und gelten 2026 unverändert weiter:

Satztyp Aktueller Satz (2024-2026) Vorheriger Satz (2018-2023)
Normalsatz 8,1% 7,7%
Reduzierter Satz (Lebensmittel, Medikamente, Bücher, Zeitungen) 2,6% 2,5%
Sondersatz für Beherbergung (Hotels) 3,8% 3,7%

Der Normalsatz trifft alle steuerbaren Güter und Dienstleistungen, die in der Schweiz geliefert oder konsumiert werden. Der reduzierte Satz gilt für Grundbedürfnisse: Lebensmittel, Wasserversorgung, Medikamente, Bücher und Zeitungen. Der Sondersatz ist ausschliesslich auf Beherbergungsleistungen, also Hotelübernachtungen, anwendbar.

Geplante MwSt-Erhöhung auf 8,8%: Auf 2028 verschoben

Im Oktober 2024 verabschiedete der Bundesrat einen Verordnungsentwurf zur Erhöhung der MWST-Sätze um 0,7 Prozentpunkte. Der Hintergrund: Die 13. AHV-Monatsrente, die von den Stimmbürgern im März 2024 angenommen wurde, braucht eine Finanzierungsgrundlage. Konkret hätte die Erhöhung folgende Sätze gebracht:

  • Normalsatz: 8,1% – 8,8%
  • Reduzierter Satz: 2,6% – 2,8%
  • Beherbergungssatz: 3,8% – 4,2%

Ursprünglich war der 1. Januar 2026 als Startdatum vorgesehen. Das Parlament hat die Erhöhung jedoch verschoben – sie tritt frühestens am 1. Januar 2028 in Kraft. Die Verzögerung gibt dem Gesetzgeber Spielraum, den Finanzierungsmechanismus zu überdenken und möglicherweise alternative Modelle zu evaluieren.

Was das für Ihr Unternehmen bedeutet

Kurzfristig sind keine Anpassungen an Preisen, Rechnungssystemen oder Buchhaltungssoftware nötig. Dennoch empfiehlt sich Folgendes:

  • Die parlamentarische Debatte verfolgen – der Zeitplan 2028 ist nicht definitiv festgelegt
  • Die künftige Erhöhung in der Planung berücksichtigen – 0,7% auf den Gesamtumsatz summiert sich rasch
  • Preisstrategie überdenken – werden Sie die Erhöhung absorbieren oder weitergeben?

Neu 2026: Jährliche MwSt-Abrechnung für berechtigte KMU

Hier verbirgt sich eine der bedeutsamsten Erleichterungen des Jahres. Berechtigte KMU dürfen ab 2026 jährlich statt vierteljährlich abrechnen. Diese Option wurde im Zuge der MWST-Reform 2025 geschaffen und entfaltet im laufenden Jahr ihre volle Wirkung.

Voraussetzungen

  • Jahresumsatz unter CHF 5'005'000
  • Einwandfreie Compliance-Bilanz, das heisst keine offenen Strafen oder Rückstände
  • Antragsfrist für die aktuelle Periode war der 28. Februar 2026

So funktioniert es

Auch wer jährlich abrechnet, bleibt nicht ganz von vierteljährlichen Pflichten befreit: Akontozahlungen sind weiterhin quartalsweise fällig. Die aufwendige, vollständige Abstimmung und detaillierte Abrechnung muss aber nur einmal im Jahr eingereicht werden. Wer bisher vier vollständige Abrechnungen pro Jahr erstellte, weiss, wie viel Arbeitszeit das spart.

Haben Sie die Frist im Februar verpasst? Sie können sich jederzeit für die nächste Abrechnungsperiode anmelden. Wenden Sie sich an die ESTV oder Ihr Treuhandbüro, um den Wechsel zu organisieren.

Plattform-MwSt: Online-Marktplätze neu steuerpflichtig

Ab 2026 gilt eine klare Regel: Online-Plattformen sind für alle über sie abgewickelten Verkäufe MWST-pflichtig. Die Plattform muss die MWST im Namen der Verkäufer erheben und abführen – selbst dann, wenn der einzelne Verkäufer unter der Registrierungsschwelle liegt.

Auswirkungen auf KMU

  • Wenn Sie über Plattformen verkaufen: Die MWST-Erhebung übernimmt die Plattform. Prüfen Sie Ihre Vereinbarungen auf Änderungen bei Preisen oder Provisionsstrukturen.
  • Wenn Sie eine Plattform betreiben: Sie sind neu MWST-pflichtig für sämtliche Transaktionen, die über Ihren Marktplatz laufen. Registrierung und Implementierung von Erhebungssystemen sind erforderlich.
  • Wenn Sie direkt an Kunden verkaufen: Keine Änderung – Ihre bisherigen MWST-Pflichten bleiben identisch.

Reduzierte Wertfreigrenze für Importe: CHF 150

Bisher galt für steuerfreie Einkäufe aus dem Ausland eine Freigrenze von CHF 300. Diese wurde auf CHF 150 pro Person und Tag gesenkt. Primär betrifft das Konsumenten, hat aber auch praktische Konsequenzen für KMU, die:

  • Kleinmengen an Vorräten oder Materialien importieren
  • Ausrüstung oder Werkzeuge bei ausländischen Online-Händlern bestellen
  • Mitarbeitende haben, die Geschäftseinkäufe aus dem Ausland mitbringen

Passen Sie Ihre Spesenrichtlinien und Beschaffungsprozesse entsprechend an, um unerwartete Zollabgaben zu vermeiden.

MwSt-Registrierung: Wann ist sie erforderlich?

Schweizer Unternehmen werden MWST-pflichtig, sobald der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr überschreitet. Wichtige Ausnahmen im Überblick:

  • Freiwillige Registrierung ist auch unter CHF 100'000 möglich – und kann sich lohnen, wenn Sie signifikante Vorsteuer geltend machen möchten
  • Ausländische Unternehmen, die in der Schweiz steuerbare Leistungen erbringen, müssen sich unabhängig vom Umsatzvolumen registrieren lassen
  • Gemeinnützige Organisationen und Sportvereine profitieren von einer höheren Schwelle von CHF 150'000

Praktische MwSt-Compliance-Checkliste 2026

Gehen Sie diese sieben Punkte durch, um sicherzugehen, dass Ihr Unternehmen das Jahr ohne MWST-Probleme besteht:

1. Systeme auf 8,1% prüfen – stellen Sie sicher, dass alle Rechnungen, Kassensysteme und Buchhaltungssoftware den aktuellen Satz korrekt abbilden 2. Berechtigung für jährliche Abrechnung prüfen – bei Umsatz unter CHF 5 Mio. kann die jährliche Abrechnung erheblich Verwaltungszeit einsparen 3. Plattformvereinbarungen überprüfen – wenn Sie über Online-Marktplätze verkaufen, klären Sie die Auswirkungen der neuen Plattform-MWST-Regeln 4. Importverfahren aktualisieren – berücksichtigen Sie die neue CHF-150-Schwelle in Spesen- und Beschaffungsrichtlinien 5. Für 2028 planen – berechnen Sie, was eine 0,7%-Erhöhung auf Ihren Umsatz konkret bedeutet 6. MWST-Methode überprüfen – Effektive Methode oder Saldosteuersatz-Methode: Welche ist für Ihre Situation vorteilhafter? 7. Unterlagen 10 Jahre aufbewahren – das Schweizer Recht schreibt die Aufbewahrung aller MWST-relevanten Dokumente über zehn Jahre vor

Ab wann ist mein Unternehmen in der Schweiz MWST-pflichtig?

Grundsätzlich wird ein Unternehmen mehrwertsteuerpflichtig, sobald der weltweite Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100'000 pro Jahr erreicht (Art. 10 MWSTG). Bestimmte Branchen und ausländische Anbieter haben abweichende Regeln, und eine freiwillige Anmeldung kann sich bei hohem Vorsteuerabzug lohnen. Das Scalemetrics-Team übernimmt die Unternehmenssteuer und MWST Compliance für Schweizer KMU, von der Registrierung bis zur Abrechnung.

Wie Scalemetrics bei der MwSt-Compliance hilft

MWST-Verwaltung muss kein Dauerproblem sein. Das Scalemetrics-Team unterstützt Schweizer KMU mit Steuer- und MWST-Compliance-Dienstleistungen, die Satzänderungen, Abrechnungsfristen und regulatorische Neuerungen zuverlässig im Griff halten – damit Sie sich auf das konzentrieren können, was zählt: Ihr Unternehmen weiterzuentwickeln.

Ob Evaluation der jährlichen Abrechnung, Einschätzung der Plattform-MWST oder Modellierung der Auswirkungen künftiger Satzerhöhungen – unser CFO as a Service-Team steht Ihnen dabei zur Seite.

Wie hoch ist der aktuelle Schweizer MwSt-Satz 2026?
Der Schweizer MwSt-Normalsatz beträgt 2026 8,1%. Der reduzierte Satz liegt bei 2,6% (für Grundbedürfnisse wie Lebensmittel, Medikamente und Bücher) und der Sondersatz für Beherbergung bei 3,8% (für Hotelübernachtungen). Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2024.
Wird der Schweizer MwSt-Satz auf 8,8% erhöht?
Ja, aber nicht vor frühestens 2028. Das Parlament hat eine Erhöhung um 0,7% zur Finanzierung der 13. AHV-Monatsrente genehmigt, die den Normalsatz auf 8,8% anheben würde. Ursprünglich für Januar 2026 geplant, wurde die Erhöhung auf frühestens Januar 2028 verschoben.
Können Schweizer KMU die MwSt jährlich statt vierteljährlich abrechnen?
Ja, seit der MwSt-Reform 2025 können KMU mit Jahresumsatz unter CHF 5’005’000 und einwandfreier Compliance-Bilanz auf jährliche Abrechnung umstellen. Vierteljährliche Akontozahlungen bleiben erforderlich, aber die vollständige Abrechnung muss nur einmal jährlich eingereicht werden.
Wann muss sich ein Schweizer Unternehmen für die MwSt registrieren?
Schweizer Unternehmen müssen sich registrieren, wenn ihr weltweiter Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 100’000 pro Jahr übersteigt. Eine freiwillige Registrierung ist auch unter dieser Schwelle möglich. Ausländische Unternehmen, die steuerbare Leistungen in der Schweiz erbringen, müssen sich unabhängig vom Umsatz registrieren.
Wie wirkt sich die neue Plattform-MwSt auf mein Unternehmen aus?
Ab 2026 müssen Online-Plattformen die MwSt für über sie abgewickelte Verkäufe erheben und abführen. Wenn Sie über Marktplätze verkaufen, übernimmt die Plattform die MwSt-Erhebung – prüfen Sie Ihre Vereinbarungen auf Preisänderungen. Wenn Sie direkt an Kunden verkaufen, bleiben Ihre MwSt-Pflichten unverändert.

Brauchen Sie Unterstützung bei der MWST? Unser MWST Compliance Schweiz-Service übernimmt Anmeldung, Abrechnung und ESTV-Korrespondenz.

Benötigen Sie erfahrene Finanzberatung für Ihr Schweizer KMU? Entdecken Sie unsere CFO-Dienstleistungen – praxisnah, flexibel und auf Schweizer KMU zugeschnitten.


Häufig gestellte Fragen

Welche MwSt-Änderungen betreffen Schweizer KMU 2026, obwohl die geplante Satzerhöhung verschoben wurde?

Der Normalsatz von 8,1% bleibt 2026 stabil, da die geplante Erhöhung auf frühestens Januar 2028 verschoben wurde. Dennoch sind mehrere operative Neuerungen in Kraft getreten: KMU mit Jahresumsatz unter CHF 5'005'000 können neu jährlich abrechnen, Online-Plattformen sind ab 2026 MWST-pflichtig für über sie abgewickelte Transaktionen, und die Wertfreigrenze für steuerfreie Importe wurde von CHF 300 auf CHF 150 pro Person und Tag gesenkt.

Welche Erleichterung bringt die neue jährliche MwSt-Abrechnungsoption für berechtigte Schweizer KMU ab 2026?

Berechtigte KMU können ab 2026 jährlich statt vierteljährlich abrechnen. Diese Option wurde im Rahmen der MWST-Reform 2025 eingeführt. Voraussetzungen sind ein Jahresumsatz unter CHF 5'005'000 und eine einwandfreie Compliance-Bilanz. Vierteljährliche Akontozahlungen bleiben zwar erforderlich, aber die vollständige Abrechnung mit allen Details muss nur noch einmal pro Jahr eingereicht werden – das spart erheblich an Verwaltungsaufwand.

Was bedeutet die neue Plattform-MwSt-Pflicht ab 2026 für Online-Marktplätze und ihre Verkäufer in der Schweiz?

Ab 2026 sind Online-Plattformen für alle über sie abgewickelten Verkäufe MWST-pflichtig. Die Plattform muss die MWST im Namen der Verkäufer erheben und an die ESTV abführen – selbst wenn der einzelne Verkäufer unterhalb der Registrierungsschwelle von CHF 100'000 liegt. Wer über Marktplätze verkauft, sollte seine Vereinbarungen auf geänderte Preis- und Provisionsstrukturen prüfen.

Was umfasst ausgelagerte Buchhaltung für Schweizer KMU?

Ausgelagerte Buchhaltung für Schweizer KMU umfasst OR-konforme Buchführung nach Art. 957-963b, monatliche Bankabstimmung, Debitoren- und Kreditorenverwaltung, Lohnläufe mit AHV/BVG/UVG-Abzügen, vierteljährliche MWST-Abrechnungen und monatliche Abschlüsse – geliefert von einem externen Spezialisten ohne Fixkosten eines internen Teams.

Welche Buchführungsstandards gelten für Schweizer KMU?

Schweizer KMU führen Bücher nach dem Obligationenrecht (OR), Art. 957-963b: Accrual-Basis-Buchhaltung, Bilanz und Erfolgsrechnung. Unternehmen über CHF 500.000 Umsatz oder 10+ Mitarbeitenden benötigen eine eingeschränkte Revision, sofern nicht alle Gesellschafter den Verzicht beschlossen haben.

Ab wann bin ich in der Schweiz mehrwertsteuerpflichtig?

Die Steuerpflicht beginnt in der Regel bei einem weltweiten Umsatz von CHF 100'000 aus steuerbaren Leistungen pro Jahr (Art. 10 MWSTG). Darunter ist die Anmeldung freiwillig, kann aber bei hohem Vorsteuerabzug sinnvoll sein. Das Scalemetrics-Team prüft die Steuerpflicht und übernimmt Registrierung und Abrechnung im Rahmen der MWST Compliance.

Welcher MWST-Satz gilt, wenn eine Satzänderung Ihre Rechnung überschneidet

Auch bei aufgeschobener Erhöhung lohnt es sich, die Grundregel zu kennen, denn sie gilt bei jeder künftigen Satzänderung: Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum (ESTV-Praxis zu Satzänderungen, 2026). Gerade für laufende Verträge über den Stichtag hinaus ist das entscheidend.

  • Eine vor dem Stichtag erbrachte Leistung behält den alten Satz, auch wenn Sie erst danach fakturieren.
  • Eine über den Stichtag laufende Leistung wird pro rata aufgeteilt – der nach der Änderung erbrachte Teil zum neuen Satz. Das betrifft Abonnements, Wartungsverträge und Bauleistungen, die den Stichtag überspannen.
  • Vorauszahlungen folgen dem Satz, der bei der tatsächlichen Leistungserbringung gilt. Vor einer Änderung bezogene Anzahlungen müssen gegebenenfalls korrigiert werden.
  • Gutschriften und nachträgliche Korrekturen verwenden immer den Satz der ursprünglichen Leistung, nicht den Satz am Korrekturdatum.

SaaS-Anbieter mit Jahresfakturierung, Wartungsunternehmen und Baufirmen tragen das grösste Übergangsrisiko. Stellen Sie Ihr Fakturierungssystem daher vor jeder Satzänderung auf den korrekten Satz je Position ein. Weiterführende Informationen finden Sie im Leitfaden zur MWST-Registrierung und in unserem Service Körperschaftsteuer und Umsatzsteuer-Compliance.

Welcher MWST-Satz gilt, wenn ich in einem Jahr für eine in einem anderen Jahr erbrachte Leistung fakturiere?

Massgebend ist der Zeitpunkt der Leistungserbringung, nicht das Rechnungs- oder Zahlungsdatum. Eine vor einer Satzänderung erbrachte Leistung behält den alten Satz, eine über den Stichtag laufende Leistung wird pro rata zwischen altem und neuem Satz aufgeteilt (ESTV-Praxis zu Satzänderungen, 2026).

Schweizer Mehrwertsteuer 2026: Aktuelle Sätze, Abrechnung und häufige Fehlerquellen

Die Schweizer Mehrwertsteuer (MWST) mit ihren drei Steuersätzen ist für Schweizer KMU eine zentrale Compliance-Anforderung. Seit dem 1. Januar 2024 gelten folgende Sätze: Normalsatz 8,1 % (für die meisten Waren und Dienstleistungen), Sondersatz 3,8 % (für Beherbergungs- und Übernachtungsleistungen) und reduzierter Satz 2,6 % (für Lebensmittel, alkoholfreie Getränke, Bücher, Zeitungen, Medikamente und Tierfutter).

Die MWST-Abrechnungspflicht gilt für Unternehmen mit einem Jahresumsatz ab CHF 100.000. Unterhalb dieser Grenze besteht eine Ausnahme (Ausnahme von der Steuerpflicht), wobei eine freiwillige Unterstellung möglich ist – insbesondere dann vorteilhaft, wenn hohe Vorsteuern anfallen (z.B. bei Investitionen in die Betriebsausstattung).

Abrechnungsmethoden und häufige Fehlerquellen

Schweizer KMU können zwischen zwei Abrechnungsmethoden wählen: der effektiven Methode (exakte Abrechnung aller Vorsteuern und Ausgangssteuern) und der Saldosteuersatzmethode (vereinfachte Abrechnung mit pauschalen Saldosteuersätzen, die je nach Branche zwischen 0,1 % und 6,5 % liegen). Die Saldosteuersatzmethode ist für KMU mit Umsätzen bis CHF 5,02 Mio. und einem Jahres-Steuerbetrag bis CHF 103.000 geeignet und reduziert den administrativen Aufwand erheblich.

Häufige Fehlerquellen bei der MWST-Abrechnung: falsche Steuersatzzuordnung bei gemischten Leistungen, unvollständige Vorsteuerabzüge, falsche Behandlung von Subventionen und Spenden, und Fehler bei der Option für die freiwillige Versteuerung von grundsätzlich von der Steuer ausgenommenen Leistungen. Ein falsch durchgeführtes MWST-Opt-in oder -Opt-out kann zu Nachzahlungen plus Verzugszinsen von aktuell 4,0 % p.a. führen.

MWST-Satz 2026 Anwendungsbereich Beispiele
8,1 % (Normalsatz) Alle übrigen Leistungen IT-Services, Beratung, Elektronik
3,8 % (Sondersatz) Beherbergungsleistungen Hotels, Ferienwohnungen
2,6 % (Reduzierer) Lebensmittel, Bücher, Medikamente Lebensmittelhandel, Verlage
0 % (befreit) Exportleistungen Warenexport, Exportdienstleistungen

Für eine revisionssichere MWST-Compliance und eine Optimierung Ihrer Steuerposition steht Ihnen unser Team für Financial Reporting gerne zur Verfügung.

Pascal Stämpfli, CFA – MD & CFO Strategist bei Scalemetrics
Pascal Stämpfli, CFA
MD & CFO Strategist, Scalemetrics

Pascal ist ein erfahrener Finanzfachmann, Venture-Capital-Experte und vertrauenswürdiger Berater für Startups und Investoren. Er ist CFA-Charterholder und hat einen Master in Ökonomie der Universität St. Gallen. Er ist Gründer von Scalemetrics und Mitgründer von Kubera Equity. Mit über einem Jahrzehnt Erfahrung in Corporate Finance und Venture Building hat Pascal Tausende von Unternehmen in der Frühphase bewertet und Gründer in ganz Europa beraten. Als Managing Partner bei COREangels Big Data & AI Europe und regelmässiges Jurymitglied bei Pitch-Events ist er tief in der Zürcher Startup-Szene verwurzelt und weithin als Experte für Erfolgsfaktoren und Wachstumsfinanzierung anerkannt.